Zeugin der Anklage (1957)

Film
Deutscher Titel Zeugin der Anklage
Originaltitel Witness for the Prosecution
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1957
Länge 113 Minuten
Altersfreigabe FSK 12[1]
Stab
Regie Billy Wilder
Drehbuch Larry Marcus,
Billy Wilder,
Harry Kurnitz
Produktion Arthur Hornblow Jr.,
Edward Small
Musik Matty Malneck
Kamera Russell Harlan
Schnitt Daniel Mandell
Besetzung
Synchronisation

Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution) ist ein US-amerikanischer in Schwarzweiß gedrehter Kriminalfilm des Regisseurs Billy Wilder aus dem Jahr 1957. Der in London spielende Film ist eine Adaption des gleichnamigen Theaterstücks der Schriftstellerin Agatha Christie aus dem Jahr 1953. Er errang 1958 sechs Oscar-Nominierungen und wurde 2008 vom American Film Institute auf Platz 6 in seine Liste der „besten Gerichtsdramen aller Zeiten“ aufgenommen.

Handlung

London im Jahr 1952: Der bekannte Londoner Strafverteidiger (Barrister) Sir Wilfrid Robarts übernimmt – gerade erst nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen – einen scheinbar aussichtslosen Fall, den der Rechtsanwalt (Solicitor) Mayhew ihm andient. Sein Mandant, der freundlich und etwas naiv wirkende arbeitslose Handelsvertreter Leonard Vole, wird beschuldigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Da die Witwe zuvor aufgrund einer gewachsenen Freundschaft ihr Testament zu seinen Gunsten geändert und ihm eine beträchtliche Summe zugedacht hat, hat er ein handfestes Motiv. Vole beteuert jedoch seine Unschuld, von dem Testament habe er nichts gewusst.

Während des Prozesses werden bei der Beweisaufnahme zunächst Inspektor Hearne von Scotland Yard und danach Janet McKenzie, die alte und ergebene Haushälterin der Witwe, als Zeugen der Anklage, die durch den Staatsanwalt Myers vertreten wird, vernommen. Sir Wilfrid gelingt es aber, die Glaubwürdigkeit beider Zeugen in Zweifel zu ziehen. Überraschend präsentiert die Anklage dann als dritte und letzte Zeugin die aus Deutschland stammende Ehefrau des Angeklagten, Christine. Sie tritt unter dem Namen Christine Helm auf, beweist, dass ihre Ehe mit Vole nichtig ist, da sie bei der Eheschließung bereits mit einem anderen verheiratet war, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer. Sie erscheint als kühl berechnende Frau, die ihren Mann abserviert und seine leidenschaftliche Liebe zu ihr ignoriert.

Sir Wilfrid, sein Kollege Brogan-Moore und Mr. Mayhew versuchen alles, um auch diese Zeugin als unglaubwürdig darzustellen, doch die Stimmung im Gerichtssaal und bei den Geschworenen tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid den Angeklagten selbst aufbieten und muss ihn anschließend dem Kreuzverhör der Anklage überlassen, wobei weitere belastende Aspekte ans Licht kommen. Danach erscheint die Lage für Leonard ausweglos und seine Hinrichtung unabwendbar.

Am Abend vor der Urteilsverkündung spielt eine fremde Frau, die sich an Christine rächen will, Sir Wilfrid ein Bündel Briefe zu, die Christine an einen gewissen Max geschrieben hat und in denen sie schildert, dass sie eine Falschaussage plant, um Leonard loszuwerden und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial kann Sir Wilfrid Christines Glaubwürdigkeit als Zeugin zerstören und einen Freispruch erreichen. Jedoch kommen ihm Zweifel, da die Sache „zu glatt“ verlaufen sei.

Direkt nach der Urteilsverkündung kommt es zu mehreren überraschenden Wendungen: Sir Wilfrid unterhält sich im ansonsten leeren Gerichtssaal mit Christine und erfährt, dass sie tatsächlich Leonard leidenschaftlich liebt und nur deshalb als kaltblütige Zeugin der Anklage aufgetreten ist, um den Prozess gegen ihn zusammenbrechen zu lassen. Sie selbst war es, die am Abend zuvor in Verkleidung Sir Wilfrid die eigens dafür geschriebenen Briefe übergeben hat. Sir Wilfrid bewundert dieses geschickte Vorgehen. Gleich darauf stellt sich heraus, dass Leonard tatsächlich der Mörder ist und es Christine darum ging, die Tat zu verschleiern. Da Leonard wegen derselben Tat kein zweites Mal angeklagt werden kann, gesteht sie Sir Wilfrid alles. Kurz darauf betritt auch Leonard den Gerichtssaal und gesteht die Tat. Dann stellt Leonard überraschend eine junge Frau namens Diana als seine neue Verlobte vor und droht Christine mit einem Prozess wegen Beihilfe zum Mord, falls sie ihn daran zu hindern versucht, sie zu heiraten.

Christine gegenüber erklärt er, er habe ihr Leben in Deutschland gerettet und sie jetzt seines, sie seien also quitt. Christine ist zutiefst verletzt, und als Sir Wilfrid mit seinem Monokel einen Lichtreflex auf das noch im Saal liegende Brotmesser wirft, ergreift sie es. Sie ersticht Leonard und wird sofort verhaftet. Tief bewegt kündigt Sir Wilfrid an, seinen geplanten Urlaub zu streichen, um ihre Verteidigung zu übernehmen.

Entstehungsgeschichte

Literaturvorlage und Erfolg als Theaterstück

Der Film geht auf Agatha Christies Kurzgeschichte Traitor’s Hands zurück, die am 31. Januar 1925 erstmals in der britischen Zeitschrift Flynn’s erschien. In den 1930er und 1940er Jahren wurde Christies Werk mehrfach in Großbritannien und den Vereinigten Staaten unter dem Titel Witness for the Prosecution wiederveröffentlicht,[2] ehe es 1953 von Wallace Douglas als Theaterstück produziert wurde. Die Geschichte wurde von Christie für die Theaterfassung geändert – während die Kurzgeschichte mit dem Geständnis von Leonards Ehefrau endete, über den Mord Bescheid zu wissen, wurde nachträglich die Ermordung Leonards ergänzt.[2]

Das Stück wurde in Nottingham am 28. September 1953 uraufgeführt,[3] die Londoner Erstaufführung von Witness for the Prosecution war am 28. Oktober 1953 im Winter Garden Theatre mit Derek Blomfield und Patricia Jessel als Ehepaar Vole sowie David Horne, D. A. Clarke-Smith, Percy Marmont und Milton Rosmer.[4] Dort wurde das Stück bis November 1954 gespielt.[5]

An die Londoner Aufführung schloss sich am 16. Dezember 1954 die New Yorker Broadway-Premiere im Henry Miller’s Theatre an, die von Gilbert Miller und Peter Saunders produziert wurde. Die Regie übernahm Robert Lewis. Aus der Londoner Besetzung war nur Patricia Jessel übrig geblieben. Der Brite Francis L. Sullivan übernahm die Rolle des Sir Wilfrid, Gene Lyons den Part des Leonard Vole. Christies Theaterstück entwickelte sich zum Publikumserfolg und wurde bis 30. Juni 1956 über 600 Mal aufgeführt.[6] Im April 1955 wurde Witness for the Prosecution mit dem New York Drama Critics’ Circle Award als bestes ausländisches Theaterstück des Jahres ausgezeichnet.[7] Im selben Jahr wurden Patricia Jessel und Francis L. Sullivan mit dem renommierten Tony Award als beste Nebendarsteller in einem Theaterstück ausgezeichnet. Agatha Christie unterband, dass die überraschende Wendung zum Ende des Stückes in früh gedruckten Textbüchern zum Theaterstück erschien.[2]

Filmversion

Die Filmrechte an dem Theaterstück sollen von Agatha Christies Agenten Harold Ober auf eine Summe von 450.000 US-Dollar festgelegt worden sein. Ursprünglich hatte sich der Produzent Louis B. Mayer für eine Verfilmung des Stoffes in England mit Clarence Brown als Regisseur interessiert, doch sicherte sich Gilbert Miller, Koproduzent der Broadway-Version, die Rechte für 325.000 US-Dollar. Dieser verkaufte sie wiederum für 430.000 US-Dollar an Edward Small, der den Film schließlich mit Arthur Hornblow Jr. und Billy Wilder als Regisseur realisierte (die Los Angeles Times schrieb von den teuersten Drehbuchrechten für ein Melodram[8]). Wilder hatte nach ernsten Filmen wie Frau ohne Gewissen, Das verlorene Wochenende oder Boulevard der Dämmerung überwiegend als Regisseur an leichten Stoffen (Sabrina, Das verflixte 7. Jahr, Ariane – Liebe am Nachmittag) gearbeitet und öffnete gemeinsam mit den Autoren Larry Marcus und Harry Kurnitz die Theatervorlage für weitere Schauplätze außerhalb des Gerichtssaals (u. a. die Rückblende im Nachkriegsdeutschland, die an Wilders Eine auswärtige Affäre – ebenfalls mit Marlene Dietrich – erinnert).[2] Weitere Änderungen waren u. a. der Austausch des Namens der weiblichen Hauptfigur von Romaine in Christine sowie die Hinzufügung der Figur von Sir Wilfrids gestrenger Krankenschwester Miss Plimsoll, die von Charles Laughtons Ehefrau Elsa Lanchester übernommen wurde.[2] Laughton erhielt für sein Auftreten als Sir Wilfrid eine Gage von 75.000 US-Dollar[9] und soll sich bei seiner Darstellung vornehmlich an dem Engländer Florance Guedella orientiert haben – sein und Marlene Dietrichs Anwalt.[2] Tyrone Power und Marlene Dietrich erhielten 150.000 bzw. 100.000 US-Dollar.[9] Einzig Una O’Connor wurde aus der Broadway-Besetzung als Haushälterin des Mordopfers verpflichtet, die ihren letzten Filmauftritt absolvierte. In kleinen, im Abspann unerwähnten Rollen spielen unter anderem Patrick Aherne, Franklyn Farnum, Bess Flowers sowie Norbert Schiller als Belichter im deutschen Café.

Obwohl Zeugin der Anklage ursprünglich in London gedreht werden sollte, fand die britische Hauptstadt nur für einige wenige Hintergrundbilder Verwendung. Alle Innenaufnahmen fanden in den Filmstudios von Samuel Goldwyn in Hollywood statt.[2] Da die Londoner Behörden weder Dreharbeiten noch Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude Old Bailey zuließen, musste Szenenbildner Alexandre Trauner die Dekorationen anhand ein paar schnell gefertigter Skizzen entwerfen. Dieses Filmset ließ auch Billy Wilders Forderung zu, die Kamera flexibel einzusetzen. Die Zwischenwände aus imitiertem Eichenholz konnten leicht entfernt werden, so dass der Gerichtsraum nach Bedarf vergrößert oder verkleinert werden konnte.[10] Kameramann Russell Harlan orientierte sich bei seiner Arbeit an Lee Garmes Einstellungen aus Alfred Hitchcocks Der Fall Paradin (1947).[10]

Für die Produktion des Kinofilms war das Produktionsunternehmen Theme Productions des Filmproduzenten Edward Small verantwortlich. Mit dem Filmunternehmen United Artists besaß Small einen Vertriebsvertrag über die von ihm produzierten Kinofilme.[11]

Synchronisation

Die deutsche Synchronbearbeitung entstand 1958 in den Ateliers der Ultra Film Synchron GmbH in Berlin. Die künstlerische Leitung übernahm Friedrich Luft, der Generalstaatsanwalt Gerhard Friedrich Kramer fungierte als juristischer Berater. Das Dialogbuch kam von Erika Streithorst und Johannes Szelinski, für die Dialogregie war Josef Wolf verantwortlich.[12][13]

Rolle
Schauspieler/-in
Synchronsprecher/-in
Leonard Stephen Vole – der Angeklagte Tyrone Power Paul Klinger
Christine Helm Vole – Leonards Frau Marlene Dietrich Tilly Lauenstein
Sir Wilfrid Robarts – der Verteidiger Charles Laughton Eduard Wandrey
Miss Plimsoll – Robarts Pflegerin Elsa Lanchester Elfie Beyer
Mr. Brogan-Moore – Robarts Barrister John Williams Siegfried Schürenberg
Mr. Mayhew – Leonards Solicitor Henry Daniell Friedrich Joloff
Carter – Robarts Hausdiener Ian Wolfe Hugo Schrader
Mr. Myers – der Staatsanwalt Torin Thatcher Werner Peters
Emily Jane French – das Mordopfer Norma Varden Friedel Schuster
Janet McKenzie – Mrs. French' Haushälterin Una O’Connor Agnes Windeck
Richter im Mordprozess Francis Compton Gerd Prager
Inspector Hearne – der Ermittler Philip Tonge Curt Ackermann
Diana – Leonards Geliebte Ruta Lee Lis Verhoeven
Arzt Jack Raine Kurt Waitzmann

Kritiken

Zeitgenössische Pressestimmen

Der Film wurde im Dezember 1957 in New York und Los Angeles aufgeführt, um sich für die Oscarverleihung 1958 qualifizieren zu können, und startete im Februar 1958 regulär in den US-amerikanischen Kinos. Zeugin der Anklage war Erfolg bei Kritikern und Publikum beschieden, die vor allem die Regieleistung Billy Wilders und die Darstellung Charles Laughtons positiv hervorhoben. Allein in den Vereinigten Staaten spielte der Film 8 Mio. US-Dollar ein.[14]

Bosley Crowther (The New York Times) hob vor allem die „brillante“ Regie von Billy Wilder und die Darstellerleistungen von Charles Laughton und Elsa Lanchester hervor.[15] Die Los Angeles Times stimmte in der Kritik zu Laughton überein, der in seiner Rolle einen „Heidenspaß hätte“. Den Film sollte man vor allem wegen seiner „Unaufrichtigkeit“ ansehen und er sei besser als die Theaterfassung. Die versteckten Anspielungen und Running Gags würden an die Arbeiten Ernst Lubitschs sowie Wilders vorangegangenen Film Ariane – Liebe am Nachmittag erinnern. Marlene Dietrich liefere die wahrscheinlich beste Schauspielleistung in ihrer Karriere ab. „Marlene ist keine Magnani, aber sie bekommt es hin, was praktisch auf eine Tour de Force hinausläuft […]“.[8]

Die britische Tageszeitung The Times schrieb, dass Zeugin der Anklage „wahrhaftig“ Charles Laughtons Film sei, dessen Darstellung in der Tradition der „alten Anwaltschaft“ stehe. Auch verwies sie auf die Leistungen von Marlene Dietrich („eine femme fatale, die die Spitze von Weiblichkeit und Verhängnis erreicht“), Una O’Connor („eine Wespe, die im Old Bailey nach einem Opfer zum stechen sucht“) und Tyrone Power.[16]

Die zeitgenössische Kritik des bundesdeutschen film-diensts wies auf die „listige“ und „großartig ausgetüftelt(e)“ Geschichte hin sowie auf die „Regietüchtigkeit“ Billy Wilders und die Leistungen der Schauspieler Tyrone Power, Marlene Dietrich und Charles Laughton. „Von ihrer hochwertigen Darstellungskunst empfängt der Film einen fast künstlerischen Rang, obschon ihn im Grunde keine geistigen, psychologischen oder justizkritischen Interessen leiten, sondern allein der kriminalistische Überraschungseffekt.“[17]

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung lobte Billy Wilder, dass er mit seinen „filmdramaturgische(n) Purzelbäume(n) und kühne(n) Saltos“ im schwierigen Setting des Gerichts „die Perfektion des Kriminalfilms“ erreicht habe und zog Vergleiche zu Henri-Georges Clouzots Die Teuflischen. Die „Meisterschaft der Regie“ manifestiere sich auch in den die „Kontinuität der Handlung beflügelnden kleinen Nuancen von Spiel und Verwandlung“. Lob wurde auch den Darstellern Charles Laughton, Marlene Dietrich, Tyrone Power und Elsa Lanchester zuteil. Während Laughtons Sir Wilfrid an die Figur des Falstaff erinnere und Dietrich den Sprung ins seriöse Schauspielfach bestanden habe (die „Wandlung vom blauen zum schwarzen Engel ist vollzogen […]“), sei Lanchesters heitere Pflegerin Plimsoll „ergötzlich karikiert“ dargestellt und ein Ausgleich zum düsteren Spiel.[18]

Trotz der positiven Kritik zu ihrer Darbietung blieb Marlene Dietrich eine Oscar-Nominierung verwehrt. Allgemein werden zwei Gründe dafür angeführt. In einer Kolumne des Hollywood Reporter wurde am 18. September 1957 behauptet, dass Dietrich in ihrer Darstellung als mysteriöse, entstellte Frau an der Bahnhofsstation nachsynchronisiert worden war. Tatsächlich wies ihre Figur in der Originaltonspur einen starken Cockney-Akzent auf. Produzent Arthur Hornblow Jr. und viele Freunde Dietrichs gaben später an, dass es sich um ihre Stimme handelte. Eine andere Theorie besagt, dass Billy Wilder Dietrichs Doppelspiel im Film absichtlich nicht öffentlich bekanntgab, um das überraschende Ende nicht zu verraten. Maximilian Schell, der 1984 die Spielfilmdokumentation Marlene drehte, war ein Verfechter der zweiten These.[19]

Weitere

„Einer der besten und raffiniertesten Kriminalfilme, die je gedreht wurden.“

Kurier, Wien

„Mitreißender und dabei witziger Gerichtskrimi […]. Durch die schauspielerischen Leistungen, vor allem von Charles Laughton und Marlene Dietrich, und die kühl-perfekte Inszenierung Billy Wilders, die die Spannung des klassischen ‚courtroom drama‘ buchstäblich bis zum letzten Moment aufrechterhält, ein Meisterwerk seiner Gattung.“

„Schöne, bald skurrile, bald ironische Kriminalgeschichte. Intelligentes, spannendes Denkspiel.“

Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main

„Filmisch eher konventionelle Geschichte um einen raffinierten Mordfall mit Knalleffekt. Atmosphärisch dicht, exzellent gespielt, pausenlose Spannung von den Gerichtsschranken bis ins Schlafzimmer. (Wertung 3: Sterne = sehr gut)“

Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“ (1990)[21]

„Ein Londoner Mordprozeß endet nach mancherlei Überraschungen in einer verblüffenden Enthüllung. Dies und vor allem die hohe Spielkunst seiner Darsteller erhöhen den Film trotz inhaltlicher Gewichtlosigkeit zum sehenswerten Kriminalstück.“

6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958[22]

„Raffiniertes Drehbuch und brillante Schauspieler.“

Süddeutsche Zeitung, München

„Alles, was ich an Verfilmungen meiner Werke gesehen habe, fand ich ausgesprochen scheußlich, bis auf ‚Zeugin der Anklage‘ von Billy Wilder.“

Agatha Christie: [23]

„... der Film [ist] letztlich deshalb kein Meisterwerk, weil er stofflich zu reichhaltig ist und Wilder sich nicht auf wenige Punkte konzentrieren konnte“

Neil Sinyard und Adrian Turner[24]

Erwähnenswert

  • Leonard Vole erwähnt in seinem ersten Gespräch mit seinem Anwalt Sir Wilfrid Robarts einen der bekanntesten Justizirrtümer Englands. Es ist die Geschichte eines Mannes, der jahrelang unschuldig im Gefängnis gesessen hatte. Diesen Fall, den Fall Adolph Beck, hat es tatsächlich gegeben.
  • Es war der letzte Film, den Tyrone Power vollendete. Bei den Dreharbeiten zu Salomon und die Königin von Saba starb er.
  • Im Abspann bittet ein Sprecher darum, den Filmausgang Freunden und Bekannten, die den Film noch nicht kennen, nicht zu verraten.
  • In einer Szene, die die erste Begegnung von Leonard Vole und Christine im britisch besetzten Nachkriegsdeutschland zeigt, singt Marlene Dietrich eine englische Version des Liedes Auf der Reeperbahn nachts um halb eins mit dem Text I May Never Go Home Anymore von Jack Brooks. Die Melodie stammt von dem deutschen Komponisten Ralph Arthur Roberts.

Auszeichnungen

Zeugin der Anklage gewann drei Preise und wurde für acht weitere nominiert:

Im Jahre 2008 wählte das American Film Institute Zeugin der Anklage auf Platz 6 der 10 größten Gerichtsdramen aller Zeiten.

Neuverfilmungen

Eine Neuverfilmung für das Fernsehen entstand 1982 mit Sir Ralph Richardson, Deborah Kerr, Beau Bridges, Donald Pleasence, Wendy Hiller, Diana Rigg und David Langton. Die Regie übernahm Alan Gibson.

Eine weitere Verfilmung entstand 2016 als amerikanisch-britische Koproduktion unter der Regie von Julian Jarrold. In den Hauptrollen Billy Howle, Kim Cattrall, Toby Jones und Robert East.

DVD-Veröffentlichung

  • Zeugin der Anklage. Reihe „Große Film-Klassiker“. MGM Home Entertainment 2007

Literatur

  • Agatha Christie: Zeugin der Anklage. (Originaltitel: Witness for the Prosecution). In: Kriminalstücke. Nachwort von Friedrich Karl Kaul. 2. Auflage. Henschelverlag, Berlin 1972, OCLC 254651776.
  • Agatha Christie: Zeugin der Anklage. (Originaltitel: Witness for the Prosecution). In: dies.: Zeugin der Anklage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-17462-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Freigabebescheinigung für Zeugin der Anklage. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (PDF).Vorlage:FSK/Wartung/typ nicht gesetzt und Par. 1 länger als 4 Zeichen
  2. a b c d e f g Witness for the Prosecution (1958) im AFI Catalog of Feature Films (englisch; abgerufen am 12. September 2021).
  3. Carl Zuckmayer's War Play „The Devil's General“. In: The Times. Nr. 52732, 21. September 1953, S. 10.
  4. Winter Garden Theatre: „Witness For The Prosecution“. In: The Times. Nr. 52765, 29. Oktober 1953, S. 7.
  5. Beworben wird die Londoner Aufführung in der Tageszeitung The Times letztmals am 20. November 1954, S. 2.
  6. Witness for the Prosecution in der Internet Broadway Database (englisch)
  7. New York Drama Critics’ Circle Award. In: The Times. 22. April 1955, Nr. 53201, S. 17.
  8. a b Philip K. Scheuer: 'Witness for the Prosecution' . In: Los Angeles Times. 15. Dezember 1957, S. E1–E2.
  9. a b Artikel von Rob Nixon & Deborah Looney bei tcm.com (englisch; abgerufen am 26. Dezember 2012).
  10. a b vgl. Zeugin der Anklage. In: Das große TV-Spielfilm-Filmlexikon. (CD-ROM). Directmedia Publ., 2006, ISBN 3-89853-036-1.
  11. Company credits in der Internet Movie Database (abgerufen am 26. Dezember 2011).
  12. Thomas Bräutigam: Lexikon der Film- und Fernsehsynchronisation. Mehr als 2000 Filme und Serien mit ihren deutschen Synchronsprechern etc. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-289-X, S. 407.
  13. Zeugin der Anklage in der Deutschen Synchronkartei
  14. Gene D. Phillips: Some like it Wilder : the life and controversial films of Billy Wilder. Univ. Press of Kentucky, Lexington, Ky. 2010, ISBN 978-0-8131-2570-1, S. 208.
  15. Bosley Crowther: Screen: 'Witness for the Prosecution': Laughton Is Starred in Courtroom Drama. In: The New York Times. 7. Februar 1958, S. 16.
  16. Witness For The Prosecution Mr. Laughton Leads For The Defence. In: The Times. Nr. 54061, 29. Januar 1958, S. 5.
  17. Kritik im film-dienst 11/1958 (abgerufen via Munzinger Online).
  18. Martin Ruppert: Der schwarze Engel. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 1. März 1958, S. 2.
  19. Gene D. Phillips: Some like it Wilder : the life and controversial films of Billy Wilder. Univ. Press of Kentucky, Lexington, Ky. 2010, ISBN 978-0-8131-2570-1, S. 209.
  20. Lexikon des internationalen Films. CD-ROM-Ausgabe. Systhema, München 1997.
  21. Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“. Erweiterte Neuausgabe. Rasch und Röhring, Hamburg 1990, ISBN 3-89136-392-3, S. 953.
  22. 6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958. (= Handbuch der katholischen Filmkritik. Band 5). 3. Auflage. Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf 1963, S. 498.
  23. defd, in: Prisma. August 1990.
  24. Neil Sinyard; Adrian Turner: Billy Wilders Filme. Berlin 1980; hier zitiert nach Georg Seeßlen: Mord im Kino : Geschichte und Mythologie des Detektiv-Films. (= Grundlagen des populären Films. 8; Rororo Sachbuch. 7396). Rowohlt, Reinbek 1981, ISBN 3-499-17396-4, S. 146. (Filmografie: Georg Seeßlen; Bibliografie: Jürgen Berger)

Information

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