Der Vertrag von Saint-Germain (vollständig: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye) regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung der österreichischen Reichshälfte (die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) Österreich-Ungarns und die Bedingungen für die neue Republik Deutschösterreich. Der Vertrag von Trianon regelte die Situation Ungarns, des anderen Teilstaates der vormaligen Doppelmonarchie. Der am 2. September 1919 den österreichischen Delegierten übergebene Vertrag wurde am 10. September 1919 im Schloss Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Am 16. Juli 1920 trat er förmlich in Kraft und bestätigte die Auflösung Österreich-Ungarns auch völkerrechtlich.
Der Vertrag ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten, und wurde zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern abgeschlossen. Zu den Signatarmächten zählten neben Österreich die USA, Großbritannien (mit seinen Dominions Irland, Kanada, Australien, Neuseeland und Indien), Frankreich, Italien und Japan sowie Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Kuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, der serbisch-kroatisch-slowenische Staat, Siam, die Tschechoslowakei und Uruguay. Dies waren die Gründungsmitglieder des Völkerbundes.
Im Mai 1919 reiste eine österreichische Delegation unter der Leitung von Karl Renner nach Saint-Germain-en-Laye. Eine direkte Teilnahme an den Gesprächen wurde ihr verweigert, sie konnte lediglich schriftliche Vorschläge unterbreiten.[1]
Österreich und seinen Verbündeten wurde in Art. 177 die Kriegsschuld auferlegt. Als Urheber sollten sie für die Verluste und Schäden verantwortlich sein, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Österreich-Ungarns und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten hatten. Der Vertrag von Saint-Germain entsprach in diesen Artikeln dem Versailler Vertrag (Art. 231 ff. VV). In der Folge leistete Österreich jedoch anders als das Deutsche Reich angesichts seiner wirtschaftlichen Situation keine Reparationen. Es kam nicht einmal zur Festsetzung eines konkreten Betrages; die Forderung selbst wurde 1929 erlassen.[2]
Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Vertrages von Saint-Germain sind:
Nach Abtrennung dieser Gebiete blieb von Österreich (Cisleithanien) ein Reststaat von etwa 6,5 Millionen Einwohnern. Auch Ungarn wurden im Vertrag von Trianon Reparationen auferlegt.
Die Konstituierende Nationalversammlung protestierte am 6. September öffentlich gegen den Vertrag, der dem deutschösterreichischen Volk das Selbstbestimmungsrecht und den „Herzenswunsch“, die „wirtschaftliche, kulturelle und politische Lebensnotwendigkeit“ verweigere: die „Vereinigung mit dem deutschen Mutterlande“.[6] Man hoffe auf eine zukünftig mögliche Vereinigung, das Recht auf Einheit und Freiheit der Nation; 3,5 Millionen Deutschösterreichern werde nun eine „Fremdherrschaft“ auferlegt. Die Verantwortung für die zukünftigen Wirren liege bei dem „Gewissen jener Mächte, die trotz der Warnungen den Vertrag vollziehen werden“. Die wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen seien „undurchführbar“ und „politisch verhängnisvoll“.
Anlässlich des 90-jährigen Jubiläums der Republik Österreich hätte das Original des Vertrags von Saint-Germain in Wien ausgestellt werden sollen. Die nach der Unterzeichnung in Frankreich aufbewahrten Originale konnten in den französischen Archiven aber nicht mehr aufgefunden werden. Im Zweiten Weltkrieg war der Vertrag nach Berlin gebracht und dort ausgestellt worden. Wahrscheinlich wurde er bei einem Bombenangriff zerstört.[7]
Seit 2018 besteht der Wanderweg Grenzlandgalerie zwischen Österreich und Slowenien.
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