Präsident des Deutschen Bundestages

Präsidentin des
Deutschen Bundestages
Logo des Bundestags
Bärbel Bas
Bundestagspräsidentin
Bärbel Bas
seit dem 26. Oktober 2021
Amtssitz Reichstagsgebäude,
Berlin, DeutschlandDeutschland Deutschland
Vorsitzender von Bundestag
Bundesversammlung
Gemeinsamer Ausschuss
Oberster Dienstvorgesetzter der Polizei beim Deutschen Bundestag
Gewählt vom Bundestag
Anrede Frau Präsidentin

bzw. Herr Präsident
(im Bundestag, auch für amtierende Präsidenten)

Stellvertreter Bundestagsvizepräsidenten
Webseite www.bundestag.de

Der Präsident des Deutschen Bundestages,[1] auch Bundestagspräsident[2] genannt, ist der Vorsitzende des Bundesparlaments der Bundesrepublik Deutschland. Er hat gemäß dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung das zweithöchste Staatsamt inne.[3] Er fungiert gleichzeitig als Vorsitzender der Bundesversammlung und des Gemeinsamen Ausschusses, zweier nichtständiger Verfassungsorgane. Amtsinhaberin ist seit dem 26. Oktober 2021 die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas.

Wahl

Erich Köhler spricht nach seiner Wahl zum ersten Bundestagspräsidenten zu den Abgeordneten

Der Bundestagspräsident wird aus der Mitte des Deutschen Bundestages gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Die Wahl des Bundestagspräsidenten wird durch den Alterspräsidenten geleitet.

Bisher stellte im Deutschen Bundestag immer die Fraktion mit den meisten Abgeordneten den Bundestagspräsidenten, wenngleich es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt. Diese Staatspraxis bildete sich bereits in der Weimarer Republik heraus. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Er ist damit grundsätzlich nicht vorzeitig absetzbar. Eine erneute Wahl des bisherigen Amtsinhabers in der nächsten Legislaturperiode ist möglich, sofern er auch Abgeordneter des neuen Bundestages ist.

Kampfkandidaturen“ bei der Wahl zum Präsidenten sind unüblich. Lediglich nach dem plötzlichen Tod von Hermann Ehlers (CDU) 1954 gab es eine Ausnahme. Bei der Wahl am 16. November 1954 traten sogar zwei Fraktionskollegen gegeneinander um das Amt an: Gegen den offiziellen CDU/CSU-Kandidaten Eugen Gerstenmaier trat Ernst Lemmer an und unterlag erst im dritten Wahlgang mit lediglich 14 Stimmen Unterschied (Gerstenmaier: 204, Lemmer: 190, Enthaltungen: 15).

Stellvertreter

Bärbel BasWolfgang SchäubleNorbert LammertWolfgang ThierseRita SüssmuthPhilipp JenningerRainer BarzelRichard StücklenKarl CarstensAnnemarie RengerKai-Uwe von HasselEugen GerstenmaierHermann EhlersErich Köhler

Der Bundestagspräsident hat mehrere Stellvertreter (Vizepräsident des Deutschen Bundestages oder Bundestagsvizepräsident), die von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden. Leitet einer von ihnen eine Sitzung des Bundestages, so wird er als amtierender Präsident bezeichnet und hat die Ordnungsgewalt im Bundestag inne.[4]

Als am 18. April 1958 sämtliche Bundestagsvizepräsidenten und auch die damalige Alterspräsidentin abwesend waren, betraute der Bundestagspräsident den SPD-Abgeordneten Kurt Pohle mit der Leitung der weiteren Sitzung.[5]

Bis zum Beginn der 13. Wahlperiode 1994 war in der Geschäftsordnung nicht festgelegt, wie viele Stellvertreter der Bundestagspräsident hat. Es gab nur interfraktionelle Vereinbarungen, sodass es meist vier Vizepräsidenten gab (je einen für die drei größten Fraktionen Union, SPD und FDP sowie ein zweiter für die jeweils zweitgrößte Fraktion). 1983 stellte die neue Fraktion der Grünen erstmals einen Antrag, ebenfalls mit einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten zu sein. Dieser Antrag wurde – wie auch in folgenden Wahlperioden – abgelehnt. Erst 1994 wurde die Zahl der Stellvertreter des Präsidenten derart festgelegt, dass jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten vertreten ist. Demzufolge hatte der Deutsche Bundestag während der 14. Wahlperiode (1998 bis 2002) fünf Vizepräsidenten, 1994 bis 1998 und 2002 bis 2005 gab es vier Vizepräsidenten. Nach der Bundestagswahl 2005 einigten sich SPD, CDU und CSU in ihren Sondierungsgesprächen zur Bildung einer Großen Koalition darauf, dass die SPD zwei Vizepräsidenten stellt. Der entsprechende Antrag zur Wahl von sechs Stellvertretern wurde bei der konstituierenden Sitzung am 18. Oktober 2005 gegen die Fraktionen der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. In der 17. Wahlperiode erhielt wieder nur jede Fraktion einen Vizepräsidenten, insgesamt also fünf. In der 18. Wahlperiode stellten sowohl SPD als auch CDU/CSU je zwei Vizepräsidenten. Obwohl die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten war, erhöhte sich die Zahl der Stellvertreter damit wieder auf sechs.

In der 19. Wahlperiode wurde kein Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach §2 Abs. 2 GOBT der Geschäftsordnung des Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten sein sollte. Allerdings besteht für die Abgeordneten keine Verpflichtung zur Wahl eines bestimmten Kandidaten, da die Wahl geheim ist und die Abgeordneten nach Art. 38 GG nur ihrem Gewissen unterworfen sind.[6][7]

Die AfD-Fraktion hatte in der konstituierenden Sitzung des Parlaments ihren Abgeordneten Albrecht Glaser nominiert, der jedoch in drei aufeinanderfolgenden Abstimmungen keine Mehrheit erhielt. Auf eine weitere Abstimmung zu dessen Person verzichtete die AfD im März 2018.[8] Dies hätte der Zustimmung des Ältestenrates bedurft. Im November 2018 stellte die AfD in einem neuen Anlauf Mariana Harder-Kühnel als Bewerberin auf. Auch diese konnte in keiner der drei Abstimmungen im November und Dezember 2018 sowie am 4. April 2019 die erforderlichen Mehrheiten erreichen. Waren bezüglich der Nichtwahl Albrecht Glasers dessen islamfeindliche Äußerungen angeführt worden,[9] wurden die Niederlagen von Harder-Kühnel in den Medien vor allem damit erklärt, dass sie AfD-Mitglied ist und die Normalisierung einer Partei, die vielfach eine rassistische und völkische Politik betreibe und die Verbrechen der Nazi-Zeit verharmlose, befürchtet wurde.[10] Auch Gerold Otten als dritter Kandidat der Fraktion scheiterte am 11. April 2019, am 16. Mai 2019 sowie am 6. Juni 2019. Als vierter Kandidat scheiterte Paul Podolay am 26. September 2019, am 7. November 2019 und am 12. Dezember 2019.[11] Karsten Hilse scheiterte am 16. Januar 2020, 5. März 2020 und 7. Mai 2020 als fünfter Kandidat der AfD.[12] Am 26. November 2020, 15. April 2021 und 10. Juni 2021 scheiterte mit Harald Weyel auch der sechste Kandidat der AfD.[13][14]

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für das Amt des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter ist zunächst Art. 40 GG: Danach wählt der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Ferner gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952 für jede neu beginnende Wahlperiode neu beschlossen werden.[15] In der Praxis wird jedoch meist die bisherige Geschäftsordnung – ggf. mit Änderungen – als Geschäftsordnung für die neue Wahlperiode beschlossen. Sie regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sowie die Anzahl der Vizepräsidenten.

Aufgaben

Die wichtigste Funktion des Bundestagspräsidenten besteht in der Leitung der Plenarsitzungen. Dazu nimmt er auf dem Podium im Plenarsaal des Bundestages Platz, sitzt also den anderen Abgeordneten gegenüber. Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und ist Adressat aller Gesetzentwürfe und Vorlagen, die von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Ebenso ist er der Empfänger aller Eingaben, die aus den Reihen des Parlaments stammen oder an den Bundestag gerichtet werden.

Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt zu, die durch die Polizei beim Deutschen Bundestag durchgesetzt wird. Er ist auch die oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten, wobei er bestimmte Personalentscheidungen im Einvernehmen mit dem Präsidium trifft. Weitere Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sind in der Geschäftsordnung geregelt.

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung kann der Präsident Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen. Weiter kann der Präsident Mitglieder des Bundestages, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. „Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen“ (§ 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung). Unabhängig von einem Ordnungsruf kann der Präsident laut § 37 der Geschäftsordnung ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro festsetzen (im Wiederholungsfall 2.000,00 Euro). Laut § 38 der Geschäftsordnung kann der Präsident wegen gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen oder ein Ordnungsgeld festgesetzt worden ist, für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen. Ein Mitglied des Bundestages kann in der Folge maximal dreißig Sitzungstage ausgeschlossen werden. Gegen sämtliche Sanktionen des Präsidenten kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründeten Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Bundestag ohne Aussprache (§ 39 der Geschäftsordnung).

Der Bundestagspräsident ist ferner der Empfänger der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, überwacht die Einhaltung des Parteispendengesetzes und regelt die Wahlkampfkostenerstattung.

Einkommen

Der Bundestagspräsident erhält die doppelte Diät eines Bundestagsabgeordneten, aktuell also etwa 19.100 Euro pro Monat (ab 2017, Abgeordnetenentschädigung) sowie zusätzliche Pauschalen (steuerfreie Kostenpauschale von ca. 4.000 Euro, Amtsaufwandsentschädigung von ca. 1.000 Euro); die Vizepräsidenten erhalten jeweils die anderthalbfache Diät, aktuell etwa 14.300 Euro pro Monat plus Pauschalen. Die Kostenpauschale wird bei Fernbleiben von den Sitzungen des Bundestages entsprechend gekürzt.

Die Höhe der Diät des Präsidenten und der Vizepräsidenten ist im Abgeordnetengesetz, § 11 Absatz 2, festgelegt. Die Kostenpauschale wird im § 12 Abs. 2 (hier für alle Abgeordneten), die Amtsaufwandsentschädigung im § 12 Abs. 5 fixiert.

Die Diät des Bundestagspräsidenten liegt etwas unter den Amtsbezügen des Bundespräsidenten (des obersten Repräsentanten des Staates) und des Bundeskanzlers (letzterer bezieht allerdings in der Regel zusätzlich als Bundestagsabgeordneter eine Diät).

Liste der Präsidenten

Präsidenten des Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland
Name Lebensdaten Fraktion Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Länge der Amtszeit
01 Erich Köhler 1892–1958 CDU/CSU 7. September 1949 18. Oktober 1950 1 Jahr und 41 Tage
02 Hermann Ehlers 1904–1954 CDU/CSU 19. Oktober 1950 29. Oktober 1954 (†) 4 Jahre und 10 Tage
03 Eugen Gerstenmaier 1906–1986 CDU/CSU 16. November 1954 31. Januar 1969 14 Jahre und 76 Tage
04 Kai-Uwe von Hassel 1913–1997 CDU/CSU 5. Februar 1969 13. Dezember 1972 3 Jahre und 312 Tage
05 Annemarie Renger 1919–2008 SPD 13. Dezember 1972 14. Dezember 1976 4 Jahre und 1 Tag
06 Karl Carstens 1914–1992 CDU/CSU 14. Dezember 1976 31. Mai 1979 2 Jahre und 168 Tage
07 Richard Stücklen 1916–2002 CDU/CSU 31. Mai 1979 29. März 1983 3 Jahre und 302 Tage
08 Rainer Barzel 1924–2006 CDU/CSU 29. März 1983 25. Oktober 1984 1 Jahr und 210 Tage
09 Philipp Jenninger 1932–2018 CDU/CSU 5. November 1984 11. November 1988 4 Jahre und 6 Tage
10 Rita Süssmuth * 1937 CDU/CSU 25. November 1988 26. Oktober 1998 9 Jahre und 335 Tage
11 Wolfgang Thierse * 1943 SPD 26. Oktober 1998 18. Oktober 2005 6 Jahre und 357 Tage
12 Norbert Lammert * 1948 CDU/CSU 18. Oktober 2005 24. Oktober 2017 12 Jahre und 6 Tage
13 Wolfgang Schäuble * 1942 CDU/CSU 24. Oktober 2017 26. Oktober 2021 4 Jahre und 2 Tage
14 Bärbel Bas * 1968 SPD 26. Oktober 2021 0 Jahre und 9 Tage

Mitglieder des Präsidiums

Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium.[16] Die folgende Übersicht der Präsidenten und Vizepräsidenten ist nach Wahlperioden und Fraktionszugehörigkeit geordnet.

Wahlperiode Präsident/in Vizepräsidenten/innen
CDU/CSU SPD PDS/
Die Linke1
Bündnis 90/
Die Grünen
FDP Andere Fraktionen
1
(1949–1953)
Erich Köhler (CDU)
(1949–1950)
Hermann Ehlers (CDU)
(1950–1953)
Carlo Schmid Hermann Schäfer
2
(1953–1957)
Hermann Ehlers (CDU)
(1953–1954)
Eugen Gerstenmaier (CDU)
(1954–1957)
Richard Jaeger (CSU) Ludwig Schneider
(1953–1956)2
Max Becker
(1956–1957)2
FVP/DP

Ludwig Schneider
(1956–1957)2

3
(1957–1961)
Eugen Gerstenmaier (CDU) Max Becker
(1957–1960)
Thomas Dehler
(1960–1961)
DP

Victor-Emanuel Preusker
(1958–1960)3

4
(1961–1965)
Carlo Schmid
Erwin Schoettle
Thomas Dehler
5
(1965–1969)
Eugen Gerstenmaier (CDU)
(1965–1969)
Kai-Uwe von Hassel (CDU)
(1969)
Richard Jaeger (CSU)
(1965, 1967–1969)
Maria Probst (CSU)
(1965–1967)
Carlo Schmid
(1965–1966)
Karl Mommer
(1966–1969)
Erwin Schoettle
Thomas Dehler
(1965–1967)
Walter Scheel
(1967–1969)
6
(1969–1972)
Kai-Uwe von Hassel (CDU) Richard Jaeger (CSU) Carlo Schmid
Hermann Schmitt-Vockenhausen
Liselotte Funcke
7
(1972–1976)
Annemarie Renger (SPD) Kai-Uwe von Hassel (CDU)
Richard Jaeger (CSU)
Hermann Schmitt-Vockenhausen
8
(1976–1980)
Karl Carstens (CDU)
(1976–1979)
Richard Stücklen (CSU)
(1979–1980)
Richard Stücklen (CSU)
(1976–1979)
Richard von Weizsäcker (CDU)
(1979–1980)
Annemarie Renger
Hermann Schmitt-Vockenhausen
(1976–1979)
Georg Leber
(1979–1980)
Liselotte Funcke
(1976–1979)
Richard Wurbs
(1979–1980)
9
(1980–1983)
Richard Stücklen (CSU) Richard von Weizsäcker (CDU)
(1980–1981)
Heinrich Windelen (CDU)
(1981–1983)
Annemarie Renger
Georg Leber
Richard Wurbs
10
(1983–1987)
Rainer Barzel (CDU)
(1983–1984)
Philipp Jenninger (CDU)
(1984–1987)
Richard Stücklen (CSU) Annemarie Renger
Heinz Westphal
Richard Wurbs
(1983–1984)
Dieter-Julius Cronenberg
(1984–1987)
11
(1987–1990)
Philipp Jenninger (CDU)
(1987–1988)
Rita Süssmuth (CDU)
(1988–1990)
Dieter-Julius Cronenberg
12
(1990–1994)
Rita Süssmuth (CDU) Hans Klein (CSU) Helmuth Becker
Renate Schmidt
13
(1994–1998)
Hans Klein (CSU)
(1994–1996)
Michaela Geiger (CSU)
(1997–1998)
Hans-Ulrich Klose Antje Vollmer Burkhard Hirsch
14
(1998–2002)
Wolfgang Thierse (SPD) Rudolf Seiters (CDU) Anke Fuchs Petra Bläss Hermann Otto Solms
15
(2002–2005)
Norbert Lammert (CDU) Susanne Kastner
16
(2005–2009)
Norbert Lammert (CDU) Gerda Hasselfeldt (CSU) Susanne Kastner
Wolfgang Thierse
Petra Pau
(seit 2006)4
Katrin Göring-Eckardt
17
(2009–2013)
Gerda Hasselfeldt (CSU)
(2009–2011)
Eduard Oswald (CSU)
(2011–2013)
Wolfgang Thierse
18
(2013–2017)
Peter Hintze (CDU)
(2013–2016)5
Michaela Noll (CDU)
(2017)5
Johannes Singhammer (CSU)
Edelgard Bulmahn
Ulla Schmidt
Claudia Roth
19
(2017–2021)
Wolfgang Schäuble (CDU) Hans-Peter Friedrich (CSU) Thomas Oppermann
(2017–2020)7
Dagmar Ziegler
(2020–2021)7
Wolfgang Kubicki AfD

keiner6

20
(seit 2021)
Bärbel Bas (SPD) Yvonne Magwas (CDU) Aydan Özoğuz
1 14. Wahlperiode (1998–2002): PDS; ab der 16. Wahlperiode (2005): Die Linke.
2 Ludwig Schneider wechselte 1956 von der FDP zur neugegründeten Freien Volkspartei (FVP), die 1957 mit der Deutschen Partei (DP) fusionierte. Als Vertreter der FDP wurde Max Becker ins Präsidium nachgewählt.
3 Am 23. April 1958 wurde Victor-Emanuel Preusker als Kandidat der DP zum vierten Vizepräsidenten gewählt. Am 1. Juli 1960 trat er aus der DP aus und am 20. September 1960 der CDU bei. Am 4. Oktober 1960 legte er sein Vizepräsidentenamt nieder.
4 In der 16. Wahlperiode erhielt Lothar Bisky als Kandidat der Linke-Fraktion in vier Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit für die Position eines Vizepräsidenten. Daraufhin ließ die Fraktion den ihr zustehenden Posten zunächst unbesetzt. Am 7. April 2006 wurde mit Petra Pau schließlich doch eine Vertreterin der Fraktion ins Präsidium gewählt.
5 Michaela Noll wurde am 19. Januar 2017 zur neuen Vizepräsidentin des 18. Deutschen Bundestages und damit auch zur Nachfolgerin vom am 26. November 2016 verstorbenen Vizepräsidenten Peter Hintze gewählt.[17]
6 In der konstituierenden Sitzung der 19. Wahlperiode erreichte Albrecht Glaser als Kandidat der AfD-Fraktion in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit für die Position eines Vizepräsidenten. Das Amt blieb zunächst unbesetzt. Von November 2018 bis Juni 2021 wurden Mariana Harder-Kühnel, Gerold Otten, Paul Viktor Podolay, Karsten Hilse und Harald Weyel als Kandidaten von ihrer Fraktion nominiert, wobei in je drei Wahlgängen keiner der fünf die erforderliche Mehrheit erreichte.
In der konstituierenden Sitzung der 20. Wahlperiode erreichte Michael Kaufmann als Kandidat der AfD-Fraktion im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit.
7 Thomas Oppermann starb am 25. Oktober 2020.[18][19][20] Als Nachfolgerin wurde am 26. November 2020 Dagmar Ziegler gewählt.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Fußnoten

  1. Art. 39 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
  2. Selbstbewusstsein in der Sache. (PDF; 5,4 MB) In: Blickpunkt Bundestag Spezial: Das Präsidium des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 2011, S. 9–11, archiviert vom Original am 18. Juli 2011; abgerufen am 1. Mai 2017.
  3. Protokollarische Rangfragen. In: Protokoll Inland der Bundesregierung. Bundesministerium des Innern, abgerufen am 1. Mai 2017.
  4. Deutscher Bundestag - Funktion und Aufgabe des Bundestagspräsidenten und des Präsidiums. Abgerufen am 4. April 2019.
  5. Der Alterspräsident: Ein Konstituierungsreglement und seine Alternativen. Springer-Verlag, 2011, ISBN 978-3-531-94362-6, S. 214 (books.google.de [abgerufen am 29. August 2020]).
  6. Reinhard Müller: Bundestagsvizepräsident: Eine Wahl kann nicht erzwungen werden. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 29. November 2020]).
  7. Alexander Dobrindt will AfD Zugang zu Ämtern im Bundestag verwehren. In: zeit.de. ZEIT ONLINE GmbH, 24. November 2020, abgerufen am 27. November 2020.
  8. Markus Wehner, Berlin: Äußerungen zum Islam: Gauland: Alle AfD-Abgeordneten denken wie Glaser. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 6. April 2019]).
  9. Ein Skandal oder nicht? Diese Frage ist besonders heikel. Abgerufen am 6. April 2019.
  10. Ein Skandal oder nicht? Diese Frage ist besonders heikel. Abgerufen am 6. April 2019.
  11. Vierter AfD-Kandidat ist gescheitert. In: tagesschau.de. 12. Dezember 2019, abgerufen am 12. Dezember 2019.
  12. Volker Müller: Deutscher Bundestag - AfD schlägt erneut Karsten Hilse als Vizepräsident des Bundestages … Abgerufen am 7. Mai 2020.
  13. n-tv NACHRICHTEN: Ziegler zur Bundestagsvizin gewählt. 26. November 2020, abgerufen am 28. November 2020.
  14. Lukas Stern: Deutscher Bundestag - Harald Weyel nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt. Abgerufen am 1. Mai 2021.
  15. BVerfG, Urteil vom 6. März 1952, Az. 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 144.
  16. Präsidium. Deutscher Bundestag, abgerufen am 1. Mai 2017.
  17. Michaela Noll zur neuen Vizepräsidentin des Bundestages gewählt. Abgerufen am 19. Januar 2017.
  18. Thomas Oppermann gestorben. Deutschlandfunk, abgerufen am 26. Oktober 2020.
  19. SPD-Politiker Thomas Oppermann ist tot. Tagesspiegel, abgerufen am 26. Oktober 2020.
  20. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann ist gestorben. t-online.de, abgerufen am 26. Oktober 2020.

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