Impfpflicht

Eine Impfpflicht (schweizerisch auch Impfobligatorium) liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen und diese möglichst auszurotten.[1][2]

Eine Impfempfehlung der STIKO ist in Deutschland dagegen nur Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 20i Abs. 1 Satz 3 SGB V).[3]

Deutschland

Impfschein nach § 10 des Impfgesetzes von 1874 (Rückseite)
Impfschein zur Pockenschutz-Erstimpfung 1965 und Wiederimpfung 1976 nach dem Gesetz von 1874

Pockenschutzimpfung

Im Jahr 1807 führte das Königreich Bayern als weltweit erster Staat eine Impfpflicht ein, der sich in den folgenden Jahrzehnten weitere Staaten anschlossen.[4]

Im Deutschen Reich wurden schließlich 1874 alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren (Wiederholungsimpfung) gegen die Pocken impfen zu lassen.[5][6][7] Über jede Impfung wurde nach Feststellung ihrer Wirkung von dem Impfarzt ein Impfschein ausgestellt, der „auf amtliches Erfordern“ von Eltern, Pflegeeltern und Vormünder vorzulegen war. Wer seine Kinder nicht impfen ließ oder darüber keinen Nachweis führen konnte, erhielt eine Geld- oder Haftstrafe. Die Impfung war eine staatliche Leistung, auch nach Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung 1883.[5]

Nach dem Reichsseuchengesetz vom 30. Juni 1900 war jede Erkrankung und jeder Todesfall an den Pocken (Blattern), außerdem an Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber und Pest (orientalischer Beulenpest) meldepflichtig. Es konnten Schutzmaßregeln gegenüber Kranken und krankheits- oder ansteckungsverdächtigen Personen angeordnet werden, beispielsweise die Absonderung sowie für Gegenstände und Räume, von denen anzunehmen ist, dass sie mit dem Krankheitsstoff behaftet sind, eine Desinfektion.

Die Impfpflicht gegen die Pocken wurde in der Weimarer Republik sowie in der Anfangsphase des Nationalsozialismus vorsichtig gelockert.[8] Während des Zweiten Weltkrieges wurden Pockenschutzimpfungen ausgesetzt.[5]

Bis Ende 1975 bestand eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken. Rechtsgrundlage der damaligen Pockenimpfpflicht war noch immer das Reichsimpfgesetz von 1874. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.[9] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[10] Die Impfpflicht gegen Pocken wurde schrittweise aufgehoben: Ab 1976 entfiel die Erstimpfung, es erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen (außer für Risikopersonen).[5] 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben. Bereits 1980 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell die Pocken als erste Krankheit überhaupt für weltweit ausgerottet erklärt.[11]

Masern

Die Elimination von Röteln und Masern wird weltweit von allen WHO-Regionen angestrebt und ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder.[12] So äußerte der Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe 2015, eine Impfpflicht gegen die Masern sei für ihn „kein Tabu“ mehr.[13] Ebenfalls 2015 beschloss der Bundesparteitag der CDU, dass weitreichende Impfpflichten für Kinder eingeführt werden sollen.[14] Im Frühjahr 2019 wurde erneut die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern gefordert.[15] Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderten, angesichts gehäufter Masernerkrankungen in Hildesheim und Meldungen von UNICEF über eine weltweit steigende Zahl dieser Erkrankungen die nötige Rechtsverordnung auszuarbeiten.

Am 11. April 2019 forderte der Landtag Brandenburg die Landesregierung auf, bis zur Einführung einer bundesrechtlichen Lösung aufgrund § 20 Abs. 7 IfSG eine Impfung für den Besuch einer Betreuungseinrichtung für Kinder (Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen) als verpflichtende Voraussetzung zu verordnen und Pflichtimpfungen gegen weitere gefährliche Infektionskrankheiten zu prüfen.[16][17][18]

Impfausweis gem. § 16 Bundes-Seuchengesetz

Um die Zirkulation von Masern zu verhindern, ist bei mindestens 95 % der Bevölkerung eine Immunität erforderlich, die in Deutschland bis Mai 2019 noch nicht erreicht war und die über die Steigerung der freiwilligen Impfbereitschaft hinaus „weiterführende Maßnahmen“ erfordert.[19]

Am 14. November 2019 wurde deshalb die Einführung einer bundesweiten Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen durch eine entsprechende Änderung von § 20 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes gesetzlich geregelt (Masernschutzgesetz).[20][21] Die Änderung trat am 1. März 2020 in Kraft. Die verpflichteten Personen müssen danach einen nach den Empfehlungen der STIKO ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine durch eine Masernerkrankung erlangte Immunität gegen Masern aufweisen. Dabei handelt es sich nicht um eine durch unmittelbaren Zwang durchsetzbare Pflicht, die Konsequenzen eines nicht ausreichenden Impfschutzes beziehungsweise einer nicht ausreichenden Immunität ergeben sich vielmehr aus § 20 Abs. 9–12 IfSG.[22] Der Nachweis ist grundsätzlich gegenüber der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Betreuung oder Aufnahme der Tätigkeit, etwa durch Vorlage eines Impfausweises gem. § 22 Abs. 1 IfSG zu erbringen. Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreut wurden oder tätig waren, müssen den Nachweis bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorlegen (§ 20 Abs. 10 Satz 1 IfSG).[23] Als Konsequenz eines nicht erbrachten Nachweises sieht § 20 Abs. 9 Satz 4 IfSG vor, dass die Leitung der jeweiligen Einrichtung eine solche Person grundsätzlich nicht in Gemeinschaftseinrichtungen aufnehmen und einer solchen Person dort keine Tätigkeiten übertragen darf. Das Gesundheitsamt kann eine Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis vorlegt, zur Vervollständigung ihres Impfschutzes auffordern und ihr gegebenenfalls untersagen, die der Einrichtung dienenden Räume zu betreten und in einer solchen Einrichtung tätig zu werden (§ 20 Abs. 12 Satz 3 IfSG), soweit diese Personen keiner gesetzlichen Schul- oder Unterbringungsverpflichtung (etwa aufgrund des Asylgesetzes) unterliegt. Bei der Vorlagepflicht an das Gesundheitsamt handelt es sich um eine durch Verwaltungsvollstreckungsrecht und insbesondere mit Zwangsgeld durchsetzbare Pflicht. Zusätzlich oder alternativ kann ein Bußgeld verhängt werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 7c IfSG). Bußgeldbewehrt ist auch ein Verstoß gegen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot (§ 73 Abs. 1a Nr. 7b, 7d IfSG).

Für Personen, die in den genannten Einrichtungen beruflich tätig werden möchten, bedeute die Regelung zwar eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG). Dieser sei aber durch die damit verfolgten Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt.[24]

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte im vorläufigen Rechtsschutz, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der ungeimpften Kinder von Kinderbetreuung habe.[25] Dabei stellte das BVerfG unter anderem auf den Schutz derjenigen ab, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.[26] Über die Zulässigkeit der Masern-Impfpflicht wird vor dem Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache noch entschieden (Stand: April 2021).[27]

Für Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 2500 €.[28]

Weitere Erkrankungen

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der DDR ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die bis 1970 sukzessive ausgeweitet wurde: Neben den Pocken wurde unter anderem gegen Tuberkulose (1953), Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964, dann in Form des DTP-Impfstoffes) verpflichtend geimpft, ab 1970 war auch die Impfung gegen Masern gesetzlich vorgesehen.[5][29] Zur Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen musste ein Impfausweis vorgelegt werden. Pflichtimpfungen, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten wurden, konnten mit Verweis oder Ordnungsstrafe zwischen 10 und 500 DDR-Mark geahndet werden.[30] In der DDR wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken 1982 aufgehoben, bereits ab 1980 fanden keine Erstimpfungen mehr statt.[5]

In der Bundesrepublik gab es bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und je nach Bundesland auch teilweise gegen Scharlach.[5]

Rechtliche Hintergründe

Das Bundes-Seuchengesetz[31] sah ab 1962 in der Bundesrepublik Deutschland vor, dass die Gesundheitsämter öffentliche Termine zur Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen gegen die von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bezeichnenden übertragbaren Krankheiten abhalten, so insbesondere gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten (§ 14 BSeuchG). Mit der Vorschrift sollte sichergestellt werden, dass in allen Ländern den Sorgeberechtigten Gelegenheit gegeben wird, ihre Kinder gegen bestimmte Krankheiten unentgeltlich impfen zu lassen. Die Bestimmung, gegen welche Krankheiten geimpft werden soll, wurde den zuständigen obersten Landesbehörden überlassen, da das Bedürfnis für bestimmte Impfungen in den Ländern unter Umständen verschieden zu beurteilen sei.[32]

Mit der Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften trat zum 1. Januar 2001 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Gem. § 20 Abs. 1–3 IfSG ist eine zielgruppenspezifische Information über die Bedeutung von Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Gesundheitsämter und die Ständige Impfkommission vorgesehen, in § 20 Abs. 6, 7 IfSG eine Eilzuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, subsidiär der Landesregierungen zur Teilnahme an Schutzimpfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“[33][34] Eine generelle Impfpflicht kann auf diese Verordnungsermächtigung jedoch nicht gestützt werden, denn eine solche Einschränkung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) könnte im Lichte der Wesentlichkeitstheorie nur durch ein Parlamentsgesetz geregelt werden.[35][36]

COVID-19

Lange Zeit bestand ein Konsens darüber, dass es trotz der ab Frühjahr 2020 grassierenden COVID-19-Pandemie in Deutschland auch gegen diese neuartige Krankheit keine Impfpflicht in Deutschland geben solle.[37] Im Oktober 2021 forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass der Deutsche Ethikrat eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gegen COVID-19 prüfen solle; ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums und die WHO bewerteten eine solche Impfpflicht als sinnvoll.[38][39]

Der Marburger Bund forderte am 6. November 2021 eine Impfpflicht gegen COVID für Menschen, die „in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindertagesstätten tätig sind“.[40]

Seit die österreichische Bundesregierung am 19. November 2021 eine COVID-Impfpflicht ab dem 1. Februar 2022 angekündigt hat, mehren sich auch in Deutschland zahlreiche befürwortende Äußerungen zu einer Impfpflicht. Für eine Impfpflicht sprechen Markus Söder,[41] Daniel Günther,[41] Karin Prien,[42] Cornelia Betsch,[43] Thomas Bareiß,[44] Winfried Kretschmann,[45] Stephan Weil,[46] Manfred Lucha[47] und Karl Lauterbach.[48] Am 27. November 2021 veröffentlichte die Leopoldina eine Stellungnahme mit dem Titel Klare und konsequente Maßnahmen – sofort!.[49]

Im Bund wird die Impfpflicht diskutiert. Umfragen egeben eine Mehrheit für eine Impfpflicht. Am 30. November 2021 hat sich der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und ein Gesetzgebungsverfahren für eine allgemeine Impfpflicht angekündigt, das noch in diesem Jahr eingeleitet werden könnte. Darüber sollen die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen abstimmen können.[50]

Die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen COVID-19 wird diskutiert.[51][52] keine juristischen Zweifel.[53][54]

Österreich

Geschichtlich wurde in Österreich deutlich länger als z. B. in Deutschland auf indirekte Maßnahmen gesetzt.[55] Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde Österreich zu einem Teil des deutschen Reichs; damit galt dort deutsches Recht einschließlich bestimmter Impfpflichten.[55] Während unter dem NS-Regime ein Impfzwang herrschte, wurde 1948 die Impfung gegen Pocken mit dem Bundesgesetz über die Schutzimpfung gegen Pocken (Blattern)[56] mittels Strafen als de facto Pflicht bis 1981, nach der endgültigen Ausrottung der Pocken 1980, durchgesetzt und fortgesetzt.[57]

Via Mutter-Kind-Pass, der das Kind bis zum 5. Lebensjahr begleitet, werden Impfungen empfohlen. Auch in der Volksschule werden in bestimmten Schulstufen Impfungen für ganze Schulklassen in der Unterrichtszeit, etwa im Zimmer des Schularztes, von der Schulleitung organisiert. Eltern werden etwa über ein Mitteilungsheft informiert und können eine Impfung ihres Kindes ablehnen. Jede Impfung wird im persönlichen Impfpass des Schülers per Stempelung oder Einkleben eines Textetiketts und Datierung dokumentiert.

Am 23. November 2019 sprach sich der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Thomas Szekeres für die Einführung einer Impfpflicht betreffend aller empfohlenen Impfungen aus. Die Durchimpfungsrate gegen Masern betrug damals 80 %. Im Jahr 2019 wurden bis 13. November 146 Masernfälle gemeldet, etwa doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2018: 77. Szekeres sagte, er könne sich vorstellen, dass Sozialleistungen für Nichtgeimpfte reduziert werden.

Mitte November 2021 sprachen sich die Ärztekammern geschlossen für eine generelle COVID-19-Impfpflicht aus. Es brauche „ein klares Zeichen der Republik, dass die Gemeinschaft die aktuelle Situation nicht mehr länger hinnehmen kann“.[58]

Am 19. November 2021 kündigte die österreichische Bundesregierung (Kabinett Schallenberg) eine COVID-19-Impfpflicht an; sie soll ab dem 1. Februar 2022 gelten.[59] Ansonsten besteht in Österreich derzeit keine weitere Impfpflicht, lediglich Empfehlungen.

Schweiz

In der Schweiz besteht keine allgemeine Impfpflicht, es besteht aber die gesetzliche Möglichkeit von Impfobligatorien für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Das Epidemiengesetz sieht vor, dass die Kantone freiwillige Impfungen fördern. Die Kantone können "Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären."[60] In der "besonderen Lage" geht diese Kompetenz auf den Bundesrat über.[61]

Im Juni 2020 entschied das Bundesgericht, dass bei Kindern Impfungen gemäß den behördlichen Empfehlungen durchgeführt werden müssen, wenn sich die Eltern über die Impfung uneinig sind und die Impfung im Einzelfall nicht kontraindiziert ist.[62]

Weitere Länder und einzelne Bevölkerungsgruppen

Länder mit allgemeiner Impfpflicht

Die Geldstrafen bei einer Impfverweigerung sind von Land zu Land verschieden und liegen zwischen 50 und 1600 Euro.[74] Die Höhe der Geldstrafe beeinflusst, wie stark die Impfraten gesteigert werden:[75][41] Durchschnittlich stieg pro 500 Euro Strafe die Masernimpfrate um 0,8 % an, bei Pertussis sogar um 1,1 %.[74]

Impfpflicht für einzelne Bevölkerungsgruppen

Impfpflicht vor Einreise

Arbeitsvertragliche Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Unternehmen

Etliche Fluglinien wie Swiss, Qantas oder United haben über einen Passus im Arbeitsvertrag ihre Mitarbeiter im Flugdienst verpflichtet, vollständig gegen COVID-19 geimpft zu sein. Die Lufthansa hat angekündigt, dies über eine Betriebsvereinbarung ebenfalls erreichen zu wollen.[82]

Impfpflicht bei Tieren

Europäische Union Innerhalb der EU besteht beim grenzüberschreitenden Verkehr für Hunde, Katzen und Frettchen Impfpflicht gegen Tollwut. Gleiches gilt für den Grenzübertritt zwischen der Schweiz und Norwegen und den EU-Ländern in beide Richtungen. Für die Einreise aus Drittstaaten ist ebenfalls eine Tollwutimpfung erforderlich, in vielen Fällen zusätzliche eine Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers.
Deutschland In Deutschland besteht Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit.[83][84] Gegen die Newcastle-Krankheit besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände.[85]
Israel In Israel besteht für Rinder Impfpflicht gegen Botulismus.[86]

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Impfpflicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Impfgesetz – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Elimination impfpräventabler Erkrankungen. RKI, 10. Januar 2019.
  2. Volkart Wildermuth: Pocken, Masern, Coronavirus: Welche Krankheiten sich ausrotten lassen – und welche nicht. Deutschlandfunk, 26. Februar 2020.
  3. Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) BAnz AT 17. September 2021 B3.
  4. Ernst T. Mader: Warum Bayern schon 1807 einmal eine Impfpflicht einführte. In: Augsburger-Allgemeine.de. 19. Juli 2019, abgerufen am 19. Januar 2021.
  5. a b c d e f g Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.
  6. Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. 2009, S. 262–263 (d-nb.info).
  7. Impfgesetz – Wikisource. Abgerufen am 29. Januar 2021.
  8. Malte Thießen: Vom immunisierten Volkskörper zum präventiven Selbst. Impfungen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 61, 2013, S. 35–64 (degruyter.com).
  9. Malte Thießen: Vorsorge als Ordnung des Sozialen. Impfungen in der Bundesrepublik und der DDR. In: Zeithistorische Forschungen. Band 10, Nr. 3, 2013.
  10. BVerwGE: Der durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 angeordnete Impfzwang ist mit dem Grundgesetz vereinbar. In: Neue Juristische Wochenschrift. Band 9, Az. BVerwG I C 170.56, 14. Juli 1959, S. 78–83 (wolterskluwer-online.de).
  11. Krankheiten ausrotten: ein „fortlaufender Prozess“. 22. Juli 2020.
  12. Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. RKI, 23. August 2021.
  13. Hermann Gröhe: Impfung schützt vor Masern. Bundesministerium für Gesundheit, Berlin 15. Februar 2015 (bund.de [abgerufen am 21. Dezember 2015]).
  14. dpa/jr: CDU fordert gesetzliche Impfpflicht für Kinder. In: Die Zeit. 15. Dezember 2015, abgerufen am 21. Dezember 2015.
  15. Benjamin Bidder: Regierung prüft Masern-Impfpflicht für Kinder. In: Der Spiegel. 24. März 2019 (spiegel.de [abgerufen am 14. April 2019]).
  16. Einführung einer Impfpflicht gegen Masern. Landtag Brandenburg, Drs. 6/11024.
  17. Landtag beschließt Impfpflicht: Kita-Kinder in Brandenburg müssen gegen Masern geimpft sein, rbb24.de, 12. April 2019
  18. Für Kitakinder: Brandenburg will Masern-Impfpflicht einführen. Spiegel Online, 12. April 2019
  19. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019.
  20. Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht, rnd.de, 14. November 2019
  21. Bundestag beschließt Masernschutzgesetz. www.aerzteblatt.de, 14. November 2019
  22. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019, S. 27.
  23. Frist zum Nachweis des Masernschutzes wird verlängert. Haufe online, 31. März 2021.
  24. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019, S. 29.
  25. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020, Az. 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20
  26. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020, Aktenzeichen 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20. Randnummer 15. Abgerufen am 24. Juni 2020: „Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen.“
  27. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Europäisches Menschenrechtsgericht hält Impfpflicht für rechtens. 8. April 2021, abgerufen am 27. Juli 2021.
  28. Peter Voitl: Zur Impfpflicht in Europa. In: Monatsschrift Kinderheilkunde. Band 168, Nr. 4, 1. April 2020, S. 294–295, doi:10.1007/s00112-020-00879-y.
  29. Stephan Liskowsky: "Sozialismus ist die beste Prophylaxe". In: MDR.de. 28. Februar 2020, abgerufen am 20. Mai 2020.
  30. Rafaela von Bredow, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Michael Fröhlingsdorf, Annette Großbongardt, Veronika Hackenbroch, Julia Amalia Heyer, Dietmar Hipp, Julia Koch, Dirk Kurbjuweit, Cornelia Schmergal: Stich fürs Leben. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2019, S. 12–19 (online30. März 2019).
  31. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 18. Juli 1961, BGBl. I S. 1012
  32. Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) BT-Drs. 1888 vom 27. Mai 1960, S. 23.
  33. Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045
  34. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) BT-Drs. 14/2530 vom 19. Januar 2000, S. 71.
  35. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.
  36. Fabian-Simon Frielitz, Isabel Viola Wagner, Denis Martin Schewe, Klara Bothe: COVID-19: Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich? Deutsche Medizinische Wochenschrift 2021, S. 206–208.
  37. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Eine Impfpflicht wird es bei der Corona-Schutzimpfung nicht geben. (...)“ In: www.bmjv.de, 12. November 2020, abgerufen am 30. November 2021.
  38. Ethikrat soll Stellung nehmen. Kliniken fordern Klarheit bei Impfpflicht. tagesschau.de, 4. Oktober 2021, abgerufen am 6. November 2021.
  39. Coronavirus: WHO ist gegen allgemeine Impfpflicht. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 7. Dezember 2020.
  40. https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ticker-corona-virus-nrw-100.html
  41. a b c Ministerpräsident Günther zeigt sich offen für allgemeine Impfpflicht. In: Spiegel online. 21. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.
  42. Armin Himmelrath: »Wir wollen einfach nur impfen, impfen, impfen«. In: Spiegel online. 21. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.
  43. Michael Radunski: TV-Kritik: Anne Will: Ein Elefant namens Impfpflicht. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. November 2021]).
  44. Tourismusbeauftragter rechnet mit Corona-Impfpflicht. In: ZDF. 21. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.
  45. Winfried Kretschmann, Markus Söder: Kampf gegen die Pandemie: Die Impfpflicht schützt die Freiheit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. November 2021]).
  46. Omikron-Variante: Weil fordert allgemeine Impfpflicht. 28. November 2021, abgerufen am 28. November 2021.
  47. Corona-Krise: Lucha fordert Impfpflicht, Bundesnotbremse und "epidemische Lage". 29. November 2021, abgerufen am 29. November 2021.
  48. n-tv.de: "Der Moment der Impfpflicht ist gekommen"
  49. Volltext (pdf, 1 MB)
  50. faz.net: []https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-massnahmen-schnelle-entscheidung-ueber-impfpflicht-17660232.html Bundestag soll rasch über allgemeine Impfpflicht entscheiden] (30. November 2021)
  51. Kristian Frigelj: „Allgemeine Impfpflicht dürfte verfassungswidrig sein.“ Die Welt, 22. November 2021.
  52. Vgl. Urteil vom 14. Juli 1959 – Az. I C 170.56 –, BVerwGE 9, 78-83 = NJW 1959, 2325-2327.
  53. wdr.de vom 22. November 2021: Kommt die Corona-Impfpflicht am Ende doch? zitiert Franz Mayer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, es gebe keine "absoluten Schranken gegen eine allgemeine oder partielle Impfpflicht".
  54. faz.net vom 23. November 2021: Juristen: Impfpflicht „grundsätzlich mit Verfassung vereinbar“ (der Staatsrechtler Ulrich Battis äußerte: „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.)
  55. a b Katja Lehner, ORF.at: Österreichs Impfgeschichte: Zwischen Kirche, Kant und Kaiserin. 19. Februar 2021, abgerufen am 3. August 2021.
  56. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. 23. August 1948, abgerufen am 3. August 2021.
  57. Gerald Heidegger: Impfpflicht: Warum der Staat eingreift (de) In: news.ORF.at. 20. November 2021. Abgerufen am 20. November 2021.
  58. Ärztekammer fordert generelle Impfpflicht Abgerufen am 19. November 2021
  59. Vierter bundesweiter Lockdown für alle soll ab Montag gelten. Abgerufen am 19. November 2021 (österreichisches Deutsch).
  60. SR 818.101 Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG, Stand am 25. Juni 2020). Art. 22. Abgerufen am 29. August 2020.
  61. SR 818.101 Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG, Stand am 25. Juni 2020). Art. 6 Abs. 2 lit. d. Abgerufen am 29. August 2020.
  62. Schweizerisches Bundesgericht: BGer 5A_789/2019 vom 16.06.2020. (zur Publikation vorgesehen). Abgerufen am 15. Juli 2020.
  63. a b In diesen Ländern Europas herrscht Impfpflicht. In: www.t-online.de. (t-online.de [abgerufen am 28. November 2018]).
  64. 11 vaccins obligatoires à partir du 1er janvier. In: Le Figaro. 31. August 2017, abgerufen am 31. August 2017 (französisch).
  65. Ab 2018 gilt in Frankreich die Impfpflicht für Kinder. In: NetMoms. Abgerufen am 3. Januar 2018.
  66. Italien beschließt Impfpflicht gegen zehn Krankheiten. In: Spiegel Online. 28. Juli 2017, abgerufen am 31. August 2017.
  67. In diesen Ländern gibt es bereits eine Corona-Impfpflicht. Abgerufen am 14. September 2021.
  68. https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-221.html#Corona-Impfung-in-Turkmenistan-18-verpflichtend
  69. In diesen Ländern gibt es bereits eine Corona-Impfpflicht. Abgerufen am 14. September 2021.
  70. n-tv NACHRICHTEN: +++ 23:15 Tadschikistan verhängt Impfpflicht +++. Abgerufen am 14. September 2021.
  71. Impfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern. (PDF) In: Wissenschaftliche Dienste; WD 9 - 3000 - 038/14. Deutscher Bundestag, 3. Juli 2014, abgerufen am 28. November 2018.
  72. Nadine Cibu und Côme Peguet: Pflicht gegen Zweifel: Frankreichs Kinder müssen geimpft werden. ARTE, abgerufen am 28. November 2018.
  73. In diesen Ländern gibt es bereits eine Corona-Impfpflicht. Abgerufen am 14. September 2021.
  74. a b Reinhold Kerbl: Impfpflicht in Europa. In: Padiatrie Und Padologie. Band 55, Nr. 3, 2020, S. 152–153, doi:10.1007/s00608-020-00793-2, PMID 32536726, PMC 7284661 (freier Volltext).
  75. Olivia M. Vaz et al.: Mandatory Vaccination in Europe. In: Pediatrics. Band 145, Nr. 2, 1. Februar 2020, doi:10.1542/peds.2019-0620.
  76. Duldungspflicht für COVID-19-Schutzimpfung in den Streitkräften. Abgerufen am 28. November 2021.
  77. Christian Schubert: Italien führt den „super grünen Pass“ ein (faz.net)
  78. Salzburg24: Moskau: Corona-Impfpflicht für Unternehmen. 16. Juni 2021, abgerufen am 7. August 2021.
  79. 27.02.2019 Für welche Laender ist eine Gelbfieberimpfung notwendig. In: visa-gate.com. 27. Februar 2019, abgerufen am 26. Juli 2021.
  80. vgl. Countries with risk of yellow fever transmission and countries requiring yellow fever vaccination WHO-Liste der Länder mit Gelbfieber-Impfanforderungen, abgerufen am 15. November 2021 (englisch).
  81. Konrad Staehelin: Geordneter Flugbetrieb gefährdet — Swiss führt Covid-Impfpflicht für Besatzung ein. In: bazonline.ch. 24. August 2021, abgerufen am 27. September 2021.
  82. Martin U. Müller: Coronavirus: Lufthansa will Impfpflicht für ihre Crews. In: Der Spiegel. Abgerufen am 26. August 2021.
  83. Stephanie Gebhardt: Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit rechtens. 30. Juni 2009, abgerufen am 28. November 2018.
  84. Impfpflicht ist rechtmäßig. 31. Juli 2009, abgerufen am 28. November 2018.
  85. https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/anzeigepflichtige_tierseuchen/gefluegelseuchen/newcastle_krankheit/newcastle-disease-21656.html
  86. Hubert Brentrup: Botulismus beim Rind - eine Krankheit mit typischer und atypischer Symptomatik. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 26. Februar 1999.

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Der präsentierte Inhalt des Wikipedia-Artikels wurde im 2021-12-02 basierend auf extrahiert https://de.wikipedia.org/?curid=4683366