Die Hospitalisierungsrate, auch als Hospitalisierungsinzidenz bezeichnet, ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden oder innerhalb von sieben Tagen). Von besonderem Interesse ist die Hospitalisierungsrate zurzeit insbesondere in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung.
Das Robert Koch-Institut hat im Juli 2021 vorgeschlagen, die Hospitalisierungsrate der COVID-19-positiv Getesteten in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu verankern. Die Hospitalisierungsrate wird analog zur 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen auf einen Zeitraum von sieben Tagen und 100.000 Einwohner bezogen. Als Kennzahl quantifiziert sie, wie stark das Gesundheitssystem in Deutschland durch die Behandlung COVID-19-positiv Getesteter belastet wird.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11. Juli 2021 bekanntgegeben, dass die Krankenhäuser mehr Details zu Covid-19-Fällen melden sollen: Belegung von Intensivstationen, alle Krankenhauseinweisungen wegen COVID-19 sowie Alter, Art der Behandlung und Impfstatus der Patienten.[1] Die Hospitalisierung, bisher wie bei allen meldepflichtigen Krankheiten nur „soweit vorliegend“ mitgemeldet (§ 9 IfSG), wurde am 13. Juli 2021 für COVID-19 selbst meldepflichtig.[2]
Nach Änderung des IfSG zum 15. September 2021[3] sollte die Hospitalisierungsrate wesentlicher Maßstab für die Entscheidung über besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit-2019 sein; zu weiteren Indikatoren wurden die bisher hauptsächlich maßgebliche 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) geimpften Personen bestimmt (§ 28a Abs. 3 IfSG). Das RKI zieht zur Beurteilung des Pandemieverlaufs in Deutschland außerdem den Anteil schwerer und tödlicher COVID-Verläufe und die Reproduktionszahl heran.[4]
Genau genommen handelt es sich bei der Hospitalisierungsrate um eine kombinierte Inzidenz aus Neuinfektionen und Hospitalisierungen. Den Ausgangspunkt bildet das Infektionsmeldedatum.[5] Es geht also nicht um die Frage "Wie viele Corona-positiv Getestete wurden innerhalb einer Woche hospitalisiert?", sondern um die Frage "Wie viele der innerhalb einer Woche Corona-positiv Getesteten wurden hospitalisiert?" bzw. um die auf schwerere (nämlich hospitalisierte) Fälle beschränkten Neuinfektionen.
Zu unterscheiden sind bei der Hospitalisierungsrate ein anfänglicher und ein fortgeschriebener Wert:
Nach drei bis vier Wochen liegt der fortgeschriebene Wert etwa doppelt so hoch wie der Anfangswert.[6]
Vom RKI werden seit April 2021 täglich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Altersgruppen, die Anfangswerte für den Ausgabetag und die fortgeschriebenen Werte für alle Tage ab März 2020 veröffentlicht.[5] Außerdem publiziert das RKI seit Mitte Oktober 2021 in seinem Wochenbericht[7] einen Schätzwert hinsichtlich der verzögert berichteten Hospitalisierungen (Nowcasting).[8]
Den Anknüpfungspunkt für rechtliche Regelungen bilden in der Praxis nur die gemeldeten Anfangswerte (weder Nowcasting noch Fortschreibung).
In den Medien werden oftmals die Anfangswerte der letzten Tage dem bisherigen absoluten Höchstwert vom 24. Dezember 2020 (Stand 23. September 2021: 15,75)[9] gegenübergestellt.[10] Dies bedeutet eine Verzerrung, da der Höchstwert vom Dezember 2020 einen fortgeschriebenen Wert darstellt (Anfangswerte wurden für den Dezember 2020 nicht veröffentlicht).
Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am 18. November 2021 mit der Bundesregierung über folgende Grenzwerte bei der Hospitalisierungsrate:[11][12]
ID | Land | Anfangswert erstmals | Beschluss nach § 28a Abs. 8 IfSG | ||
---|---|---|---|---|---|
> 3 | > 6 | > 9 | |||
ab dem 18. November 2021 | |||||
1 | Schleswig-Holstein | 19. Nov. 2021 | |||
2 | Hamburg | ||||
3 | Niedersachsen | ||||
4 | Bremen | (16. Nov. 2021) | 24. Nov. 2021 | ||
5 | Nordrhein-Westfalen | ( | 9. Nov. 2021)|||
6 | Hessen | (26. Okt. 2021) | |||
7 | Rheinland-Pfalz | ( | 7. Nov. 2021)|||
8 | Baden-Württemberg | (22. Okt. 2021) | 24. Nov. 2021 | ||
9 | Bayern | (22. Okt. 2021) | ( | 9. Nov. 2021)19. Nov. 2021 | Drs. 18/19077 |
10 | Saarland | 19. Nov. 2021 | |||
11 | Berlin | (17. Nov. 2021) | |||
12 | Brandenburg | 18. Nov. 2021 | |||
13 | Mecklenburg-Vorpommern | (31. Okt. 2021) | 23. Nov. 2021 | 26. Nov. 2021 | |
14 | Sachsen | (22. Okt. 2021) | 27. Nov. 2021 | ||
15 | Sachsen-Anhalt | (28. Okt. 2021) | 11. Nov. 2021 | 18. Nov. 2021 | |
16 | Thüringen | ( | 8. Okt. 2021)(21. Okt. 2021) | (28. Okt. 2021) | Drs. 7/4451 |
Die Kennzahl wird aufgrund eines starken Meldeverzugs als ungeeignet diskutiert.[14][15][16] Einen Meldeverzug gibt es naturgemäß nur bei dem fortgeschriebenen, nicht bei dem anfänglichen Wert.
Der präsentierte Inhalt des Wikipedia-Artikels wurde im 2021-11-27 basierend auf extrahiert https://de.wikipedia.org/?curid=11854259