Hospitalisierungsrate

Die Hospitalisierungsrate, auch als Hospitalisierungsinzidenz bezeichnet, ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden oder innerhalb von sieben Tagen). Von besonderem Interesse ist die Hospitalisierungsrate zurzeit insbesondere in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung.

COVID-19

Das Robert Koch-Institut hat im Juli 2021 vorgeschlagen, die Hospitalisierungsrate der COVID-19-positiv Getesteten in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu verankern. Die Hospitalisierungsrate wird analog zur 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen auf einen Zeitraum von sieben Tagen und 100.000 Einwohner bezogen. Als Kennzahl quantifiziert sie, wie stark das Gesundheitssystem in Deutschland durch die Behandlung COVID-19-positiv Getesteter belastet wird.

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11. Juli 2021 bekanntgegeben, dass die Krankenhäuser mehr Details zu Covid-19-Fällen melden sollen: Belegung von Intensivstationen, alle Krankenhauseinweisungen wegen COVID-19 sowie Alter, Art der Behandlung und Impfstatus der Patienten.[1] Die Hospitalisierung, bisher wie bei allen meldepflichtigen Krankheiten nur „soweit vorliegend“ mitgemeldet (§ 9 IfSG), wurde am 13. Juli 2021 für COVID-19 selbst meldepflichtig.[2]

Nach Änderung des IfSG zum 15. September 2021[3] sollte die Hospitalisierungsrate wesentlicher Maßstab für die Entscheidung über besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit-2019 sein; zu weiteren Indikatoren wurden die bisher hauptsächlich maßgebliche 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) geimpften Personen bestimmt (§ 28a Abs. 3 IfSG). Das RKI zieht zur Beurteilung des Pandemieverlaufs in Deutschland außerdem den Anteil schwerer und tödlicher COVID-Verläufe und die Reproduktionszahl heran.[4]

Details: Anfangswert, Fortschreibung, Nowcasting

Genau genommen handelt es sich bei der Hospitalisierungsrate um eine kombinierte Inzidenz aus Neuinfektionen und Hospitalisierungen. Den Ausgangspunkt bildet das Infektionsmeldedatum.[5] Es geht also nicht um die Frage "Wie viele Corona-positiv Getestete wurden innerhalb einer Woche hospitalisiert?", sondern um die Frage "Wie viele der innerhalb einer Woche Corona-positiv Getesteten wurden hospitalisiert?" bzw. um die auf schwerere (nämlich hospitalisierte) Fälle beschränkten Neuinfektionen.

COVID-19-Hospitalisierungsrate in Deutschland zum 25. Nov. 2021[5]

Zu unterscheiden sind bei der Hospitalisierungsrate ein anfänglicher und ein fortgeschriebener Wert:

  • Der Anfangswert gibt an, wie viele der innerhalb von sieben Tagen als positiv Gemeldeten bis zum siebten Tag auch als hospitalisiert gemeldet wurden.
  • Der fortgeschriebene Wert erfasst zudem
    • den Berichtsverzug hinsichtlich der Positivmeldungen
    • später erfolgte Hospitalisierungen
    • den Berichtsverzug hinsichtlich der Hospitalisierungsmeldungen.

Nach drei bis vier Wochen liegt der fortgeschriebene Wert etwa doppelt so hoch wie der Anfangswert.[6]

Vom RKI werden seit April 2021 täglich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Altersgruppen, die Anfangswerte für den Ausgabetag und die fortgeschriebenen Werte für alle Tage ab März 2020 veröffentlicht.[5] Außerdem publiziert das RKI seit Mitte Oktober 2021 in seinem Wochenbericht[7] einen Schätzwert hinsichtlich der verzögert berichteten Hospitalisierungen (Nowcasting).[8]

Den Anknüpfungspunkt für rechtliche Regelungen bilden in der Praxis nur die gemeldeten Anfangswerte (weder Nowcasting noch Fortschreibung).

In den Medien werden oftmals die Anfangswerte der letzten Tage dem bisherigen absoluten Höchstwert vom 24. Dezember 2020 (Stand 23. September 2021: 15,75)[9] gegenübergestellt.[10] Dies bedeutet eine Verzerrung, da der Höchstwert vom Dezember 2020 einen fortgeschriebenen Wert darstellt (Anfangswerte wurden für den Dezember 2020 nicht veröffentlicht).

Schwellenwerte vom 18. November 2021

Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am 18. November 2021 mit der Bundesregierung über folgende Grenzwerte bei der Hospitalisierungsrate:[11][12]

  • über 3 gilt in einem Bundesland flächendeckend die 2G-Regel. Zutritt zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, Gastronomie und Hotels haben nur noch geimpfte und genesene Gäste. Ausgenommen sind Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Personen unter 18 Jahren.
  • über 6 ist zusätzlich ein Test nötig (2G Plus). Ausgenommen sind Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Personen unter 18 Jahren.
  • über 9 sollen die Bundesländer weitergehende Maßnahmen ergreifen, beispielsweise Kontaktbeschränkungen. Für bestimmte neue Maßnahmen bedarf es dabei einer besonderen Feststellung durch das jeweilige Landesparlament; eine Reihe anderer Maßnahmen ist gänzlich ausgeschlossen (§ 28a Abs. 8 IfSG;[13] Länderöffnungsklausel).
ID Land Anfangswert erstmals Beschluss nach
§ 28a Abs. 8 IfSG
> 3 > 6 > 9
ab dem 18. November 2021
1 Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein Schleswig-Holstein 19. Nov. 2021
2 HamburgHamburg Hamburg
3 NiedersachsenNiedersachsen Niedersachsen
4 BremenBremen Bremen (16. Nov. 2021) 24. Nov. 2021
5 Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen (09. Nov. 2021)
6 HessenHessen Hessen (26. Okt. 2021)
7 Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz (07. Nov. 2021)
8 Baden-WürttembergBaden-Württemberg Baden-Württemberg (22. Okt. 2021) 24. Nov. 2021
9 BayernBayern Bayern (22. Okt. 2021) (09. Nov. 2021) 19. Nov. 2021 Drs. 18/19077
10 SaarlandSaarland Saarland 19. Nov. 2021
11 BerlinBerlin Berlin (17. Nov. 2021)
12 BrandenburgBrandenburg Brandenburg 18. Nov. 2021
13 Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern (31. Okt. 2021) 23. Nov. 2021 26. Nov. 2021
14 SachsenSachsen Sachsen (22. Okt. 2021) 27. Nov. 2021
15 Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt (28. Okt. 2021) 11. Nov. 2021 18. Nov. 2021
16 ThüringenThüringen Thüringen (08. Okt. 2021) (21. Okt. 2021) (28. Okt. 2021) Drs. 7/4451
() Schwellenwert vor dem Beschlusstag 18. November 2021 durchgängig überschritten seit
Stand: 27. November 2021

Die Kennzahl wird aufgrund eines starken Meldeverzugs als ungeeignet diskutiert.[14][15][16] Einen Meldeverzug gibt es naturgemäß nur bei dem fortgeschriebenen, nicht bei dem anfänglichen Wert.

Einzelnachweise

  1. Corona in Deutschland: Hospitalisierungen als zusätzlicher Indikator? In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 26. November 2021]).
  2. Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 vom 11. Juli 2021 (BAnz AT 12.07.2021 V1); Begründung
  3. Art. 12 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147); BT-Drs. 19/32275, S. 11, 28
  4. COVID-19: Grundlagen für die Risikoeinschätzung des RKI. RKI, 27. September 2020, abgerufen am 23. Oktober 2020.
  5. a b c COVID-19-Hospitalisierungen in Deutschland. Robert Koch-Institut, 26. November 2021, abgerufen am 26. November 2021.
  6. NDR: Hospitalisierungsrate zeigt nur noch die Hälfte der Corona-Patienten (1. Oktober 2021)
  7. RKI: Wochenberichte zu COVID-19
  8. NDR: Corona-Daten: RKI bessert bei Hospitalisierungsrate nach (14. Oktober 2021)
  9. https://raw.githubusercontent.com/robert-koch-institut/COVID-19-Hospitalisierungen_in_Deutschland/master/Archiv/2021-09-23_Deutschland_COVID-19-Hospitalisierungen.csv
  10. Beispiel ZDF-Morgenmagazin: Richtwert: Hospitalisierungsinzidenz (Grafik; 8. September 2021) – wobei zudem der Höchstwert mit 15,79 falsch angegeben ist (richtig mit dem angegebenen Stand vom 7. September 2021 wäre 15,73)
  11. bundesregierung.de: Beschluss vom 18. November 2021
  12. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, ntv, 18. November 2021. Abgerufen am 19. November 2021.
  13. in der Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906); Materialien: BT-Drs. 20/15, 20/78, 20/89
  14. tagesschau.de: Corona: Inwiefern die Hospitalisierungsrate ungeeignet ist. Abgerufen am 26. November 2021.
  15. Thomas Sabin, Dana Bethkenhagen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hospitalisierungsrate. In: Der Tagesspiegel Online. 19. November 2021, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 26. November 2021]).
  16. Gereon Asmuth: Bund-Länder-Beschluss zu Corona: Ein irreführender Indikator. In: Die Tageszeitung: taz. 19. November 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 26. November 2021]).

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Der präsentierte Inhalt des Wikipedia-Artikels wurde im 2021-11-27 basierend auf extrahiert https://de.wikipedia.org/?curid=11854259