Grünes Band Europa

Der Verlauf des Grünen Bandes Europa mit der Aufteilung in drei Hauptregionen.

Das Grüne Band Europa (European Green Belt) ist ein Naturschutzprojekt, durch das der aufgrund des Kalten Kriegs weitgehend naturnah belassene Grenzstreifen des Eisernen Vorhanges quer durch Europa erhalten werden soll. Dieses „Grüne Band“ hat eine Gesamtlänge von über 12.500 km und reicht dabei vom Eismeer im Norden Norwegens bis zum Schwarzen Meer an der Grenze zur Türkei, wobei es entlang von 24 europäischen Staaten verläuft, 16 davon Mitglied der Europäischen Union.[1]

Die Entstehung

Die Idee eines European Green Belt ist aus dem vom BUND initiierten Projekt Grünes Band Deutschland heraus entstanden, das die vielfältige Natur im Grenzstreifen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze schützen und erhalten soll. Dieser meist zwischen 50 und 200 m breite Grenzstreifen ist zu einem Rückzugsgebiet bedrohter Arten geworden, da sich hier die Natur während des Kalten Krieges nahezu ungestört entwickeln konnte.

Auf einer BUND-Veranstaltung zum Grünen Band Deutschland, der Einweihung des LandArt-Projekts WestÖstliches Tor im Eichsfeld am 19. Juni 2002, verkündete der damalige Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern, Hubert Weiger, erstmals öffentlich seine Idee von einem Grünen Band Europa. Der als Ehrengast anwesende Michail Gorbatschow übernahm spontan die Schirmherrschaft für dieses Zukunftsprojekt. Im Juli 2003 fand die vom Bundesamt für Naturschutz organisierte erste internationale Konferenz zum Grünen Band Europa unter dem Titel "Perspectives of the Green Belt" in Bonn statt. Im Verlauf dieser Fachtagung wird die "Initiative Grünes Band Europa" ins Leben gerufen. 2004 folgt die erste internationale Konferenz der "Initiative Grünes Band Europa" in Ungarn, auf der eine Arbeitsgruppe aus nationalen Ansprechpartnern und aktiven Nichtregierungsorganisationen gegründet, die Regionalkoordinatoren für die damals noch drei Abschnitte (Hauptregionen) des Grünen Bandes Europa bestätigt und ein erstes "Programme of Work" aufgestellt wurde. Die Gesamtkoordination der Initiative übernahm die Weltnaturschutzunion (IUCN). Das entwickelte Arbeitsprogramm wird seitdem mit den betroffenen Stakeholdern beständig weiterentwickelt wird.[2]

Auf den Nebengrenzen südwestlich bzw. westlich der Dreiländerecke Österreich – Ungarn – Jugoslawien / Slowenien und Bulgarien – Griechenland – Jugoslawien / Nordmazedonien (bei Petritsch) gab es keine Anlagen, durch die Fluchtwillige effektiv an illegalen Grenzübertritten gehindert werden sollten, und auch keine mit der innerdeutschen Grenze vergleichbaren Zutrittsverbote. Folglich fiel an diesen Grenzen die Natur auch nicht in eine Art „Dornröschenschlaf“, der durch die Öffnung von Grenzen hätte beendet werden können. Sie blieb aus anderen Gründen weitgehend intakt. Dennoch werden auch entlang der Nebengrenzen des Grünen Bandes Europa Verbünde von Biotopen angestrebt, die denen am Eiserner Vorhang im engeren Wortsinn ähneln.

Die Organisationsstruktur

Das Grüne Band Europa wurde ursprünglich in drei (mittlerweile vier) Hauptabschnitte unterteilt, um eine leichtere Koordination zu ermöglichen:

  • Fennoskandien (erster Regionalkoordinator: Baltic Fund for Nature): Norwegen, Finnland, Russland, Estland, Lettland und Litauen.
  • Zentraleuropa (Regionalkoordinator: BUND Fachbereich Grünes Band): Polen, Deutschland, Tschechien, Österreich, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien; Italien.
  • Balkan (Regionalkoordinator: Euronatur): Serbien, Nordmazedonien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und Türkei; Albanien, Montenegro und Kosovo.[3]

Jeder Abschnitt hat dabei einen regionalen Koordinator, der ebenfalls für einen verbesserten Informationsaustausch, eine gute Koordination, die Ausführung von Projekten und die Organisation von Workshops zuständig ist.[4] In allen beteiligten Ländern wurde im jeweils zuständigen Ministerium ein Repräsentant zur Koordination der nationalen Aktivitäten ernannt (in Deutschland beispielsweise ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Naturschutz). Diese so genannten „National Focal Points“ sollen Synergieeffekte zwischen der Arbeit des nationalen Ministeriums und den Aktivitäten der Initiative Grünes Band Europa fördern sowie eine gute Kommunikation zwischen den Ministerien und der Initiative Grünes Band Europa sicherstellen. Die „National Focal Points“ stimmen sich dabei sowohl mit den Regionalkoordinatoren, als auch mit den weiteren Mitgliedern der Initiative direkt ab.[5]

Darüber hinaus wird in das Projekt die größtmögliche Zahl an interessierten und betroffenen Stakeholdern mit eingebunden, da sich nur so ein effektives Schutzsystem erreichen lässt. Zu den Stakeholdern zählen vor allem nationale und internationale NGOs, nationale und regionale Ministerien und andere staatliche Verwaltungseinheiten sowie Landeigentümer und sonstige Interessierte.[6]

Die von NGOs durchgeführten Schutzaktivitäten werden in der Regel durch Spenden finanziert. Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme und Schutzbemühungen von staatlicher Seite.[7][8]

Das Arbeitsprogramm

Ziel des 2004 verabschiedeten Arbeitsprogramms ist es, die beteiligten Länder bei der internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen, nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Artenverlust am Grünen Band bis 2010 zu stoppen. Dazu wurden sieben Ziele erarbeitet, die dem Managementgrundsatz SMART folgen sollen.[9]

Die ökologische Bedeutung

Entlang der Linie, die bis 1989 den östlichen vom westlichen Teil Europas trennte (hier der frühere Grenzzaun zwischen Thüringen und Hessen), soll ein schmaler Streifen schutzwürdiger Natur erhalten bleiben.
Nationalpark Thayatal in Österreich, an der Grenze zu Tschechien.
„Gedenkstätte des eisernen Vorhangs“ in Bučina, Tschechien. Unweit des Grenzübergangs zum Nationalpark Bayerischer Wald bei Finsterau.

Neben dem Erhalt bedrohter Arten ist vor allem die barrierefreie Vernetzung verschiedener Gebiete eines der Hauptziele des Grünen Bandes. Dabei sollten bestehende Nationalparks und andere Schutzgebiete in das System des Grünen Bandes so integriert werden, dass ein Austausch zwischen Populationen und z. B. eine Wanderung von Tieren zwischen den einzelnen Habitaten möglich ist.[10]

Die einzelnen Abschnitte des Grünen Bandes zeichnen sich durch unterschiedliche Lebensraum-Bedingungen aus:

Fennoskandien

Der Fennoskandien-Abschnitt des Grünen Bandes beherbergt Teile des letzten verbliebenen ursprünglichen borealen Waldes. Zu den bedeutenden Lebensräumen entlang des Grünen Bandes gehören Teile der eurasischen Taiga, außerordentliche Hochstandorte der Föhre, Gebiete mit allgemein hoher Biodiversität, insbesondere in Verbindung mit Feuchtgebieten, sowie Teile der Küste. Ren, Wolf, Braunbär, Ringelrobbe sowie eine Reihe endemischer Tierarten sind entlang des Grünen Bandes Fennoskandien ebenso zu finden wie Zugvögel oder gefährdete Pflanzen.[11]

Mitteleuropa

Der mitteleuropäische Abschnitt des Grünen Bandes verläuft meist durch intensiv genutzte Kulturlandschaft. Deswegen ist der ehemalige Grenzstreifen zu einem Rückzugsgebiet für hunderte auf der Roten Liste geführte Tier- und Pflanzenarten geworden. Beispielsweise finden sich entlang des Grünen Bandes Vorkommen von zahlreichen besonderen Vogelarten wie Braunkehlchen, Schwarzstorch, Birkhuhn, Nachtschwalbe oder Neuntöter.[12]

Balkan

Der Balkan-Abschnitt des Grünen Bandes zeichnet sich vor allem durch seine große landschaftliche Diversität aus. Dabei ist dieser Abschnitt besonders durch die Verbindung artenreicher Feuchtgebiete mit den vielen Flüssen der Region, allen voran der Donau, von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Das Grüne Band verläuft in diesem Abschnitt in allen Höhenlagen von 0 m ü. NN an der Küste des Schwarzen Meeres und der Adria bis zu 2753 m ü. NN im Korabgebirge.[13]

Rechtliche Grundlagen

Das Grüne Band Europas ist kein direkt rechtlich gesichertes Schutzgebiet. Seinen Schutzstatus erhält es über die innerhalb des Grünen Bandes Europas gelegenen Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete usw.) sowie über Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 10 der FFH-Richtlinie.

Die genannten Richtlinien-Artikel zielen darauf ab, durch Schutz der Landschaftselemente außerhalb des Natura 2000-Netzwerks, die aufgrund ihrer linearen, fortlaufenden Struktur oder ihrer Vernetzungsfunktion für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten wesentlich sind, die Vernetzung (ökologische Kohärenz) von Natura 2000-Gebieten zu verbessern.

In Deutschland verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 20 und 21 BNatSchG) die Bundesländer, auf mindestens 10 % der Landesfläche einen Biotopverbund einzurichten. "Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.".[14]

Im Juni 2013 erkannte der österreichische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung in den Rechtssachen V 2/2013 und V 3/2013 die "besondere ökologische Bedeutung" des Grünen Bandes Europas an.[15]

Seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, das Grüne Band Europas als UNESCO-Welterbestätte zu nominieren.[16]

Gefährdung

Der Bestand des Grünen Bandes ist durch einige Faktoren gefährdet. In Fennoskandien nahm die Abholzung seit dem Ende des Kalten Krieges zu. Der Neubau von Verkehrsinfrastruktur bzw. Verkehrswegen zerschneidet das Grüne Band an einigen Stellen, obwohl in den Staaten, die das Projekt GBE aktiv fördern, zumeist Gebietskörperschaften Träger der Straßenbaulast sind, Verhandlungen mit Privateigentümern also zumeist nur zum Grunderwerb erforderlich sind. Außerdem werden Flächen des Grünen Bandes intensiv-landwirtschaftlich genutzt oder werden durch Tourismusprojekte entwertet. Aufgrund der Jahrzehnte bestehenden Störungsarmut in weiten Bereichen des Grünen Bandes Europas ist das Gebiet zu einem der letzten Rückzugsorte (insbesondere in Mitteleuropa) für störungsempfindliche Arten geworden. Siedlungserweiterungen, Bau von Infrastruktur, Tourismusprojekte usw. führen daher in aller Regel zu starken Lebensraumverschlechterungen.

Im Jahr 2001 waren in Deutschland ungefähr 15 Prozent des Grünen Bandes beeinträchtigt oder zerstört.[17][18]

Kritik

Im Gegensatz zum Iron Curtain Trail schließt das Grüne Band Europa neben den Grenzen zu den Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes auch die Grenzgebiete um das einstige Jugoslawien und um Albanien (das in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls noch zum Warschauer Pakt gehörte) mit ein, die ebenfalls über einen äußerst wertvollen und noch relativ gut erhaltenen Naturreichtum verfügen. Diese Grenzen gehören dann jedoch nicht zum eigentlichen einstigen Eisernen Vorhang, wenn damit nur die Westgrenze des Bündnisses der (langfristigen) Warschauer-Pakt-Staaten (ohne Albanien) bezeichnet wird.

Soll die Natur in einem Gebiet dauerhaft geschützt werden, so genügt es nicht, dieses mit einem entsprechenden Schutzstatus zu versehen. Es müssen immer die lokale Bevölkerung und ihre Bedürfnisse mit einbezogen werden. Die Bewusstseinsbildung für den Wert der Natur, die häufig – insbesondere in noch sehr ländlich geprägten Regionen Südosteuropas – einen Großteil der Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung liefert, und die Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung müssen gleichbedeutend neben den Naturschutzbemühungen stehen. Das deutsche Bundesamt für Naturschutz hat von 2015 bis 2017 ein Projekt entlang der albanischen Grenze gefördert, das die genannten Aspekte berücksichtigt und diese in der Praxis auf diversen Wegen umzusetzen versuchte.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Peter Jeschke: Die lineare Kulturlandschaftszone „European Green Belt und Eiserner Vorhang“. Hinweise zur Struktur und Konzeption als Natur- und Kulturerbe von herausragender Bedeutung. In: Oberösterreichische Heimatblätter. Linz 2019, S. 16–33 (land-oberoesterreich.gv.at [PDF]).
  • Norddeutsche Naturschutzakademie (Hrsg.): Mitteilungen aus der NNA, 1994, Heft 3. Themenschwerpunkt: Naturschutz am ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. NNA – Norddeutsche Naturschutzakademie, Schneverdingen 1994, ISSN 0938-9903.
  • Stefan Esser: Radtouren am Grünen Band: In 32 Etappen von Tschechien bis zur Ostsee, Tourenrad- und Mountainbikestrecken. Bruckmann, München 2011, ISBN 978-3-765-44774-7.

Weblinks

Commons: European Green Belt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://www.europeangreenbelt.org/
  2. Projektsteckbrief Europäisches Grünes Band. In: bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 27. Januar 2020.
  3. European Green Belt: The Structure (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  4. European Green Belt: The coordinators (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  5. European Green Belt: The Focal Points (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  6. European Green Belt: The Programme of Work (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  7. European Green Belt: The Green Belt Book (Memento des Originals vom 21. Juni 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  8. Central European Green Belt
  9. European Green Belt: Programme of Work (Memento des Originals vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  10. Le Rideau Vert (Memento des Originals vom 19. November 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  11. European Green Belt: Fennoscandia and the Baltic (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  12. European Green Belt: Central Europe (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  13. European Green Belt: South Eastern Europe (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.europeangreenbelt.org
  14. Bundesnaturschutzgesetz (BGBl. 2009, Teil I Nr. 51, Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege), URL: http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/recht/Verk%FCndung%20im%20Bundesgesetzblatt.pdf@1@2Vorlage:Toter Link/www.bfn.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 17. Mai 2014
  15. Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der Republik Österreich vom 19. Juni 2013 in den Rechtssachen V 2/2013 und V 3/2013, URL: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_20130619_13V00002_00/JFT_20130619_13V00002_00.pdf, abgerufen am 17. Mai 2014
  16. Karl Heinz Gaudry, Katharina Diehl, Manuel Oelke, Gunnar Finke, Werner Konold: Machbarkeitsstudie Welterbe Grünes Band. Schlussbericht. 2014 (PDF auf bfn.de, abgerufen am 27. Dezember 2016).
  17. Helmut Schlumprecht, Franka Ludwig, Liana Geidezis, Kai Frobel: F+E-Vorhaben „Bestandsaufnahme Grünes Band“. Naturschutzfachliche Bedeutung des längsten Biotopverbundsystems Deutschlands. In: Natur und Landschaft. 77 (9/10), 2002, S. 407–414.
  18. Bundesamt für Naturschutz (2014): Das Grüne Band, abgerufen am 17. Dezember 2019

Information

Der Artikel Grünes Band Europa in der deutschen Wikipedia belegte im lokalen Ranking der Popularität folgende Plätze:

Der präsentierte Inhalt des Wikipedia-Artikels wurde im 2022-02-25 basierend auf extrahiert https://de.wikipedia.org/?curid=3386850