Mit dem Sühnebefehl (888/41) erließ Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel für das Oberkommando der Wehrmacht am 16. September 1941 die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50–100 Zivilpersonen hinzurichten.[1] Der Sühnebefehl führte zu Geiselnahmen unter der Zivilbevölkerung (speziell Kommunisten, Juden und Zigeunern) und war ein Element des Holocaust und des Porajmos.[2][3] Keitel wurde u. a. für diesen verbrecherischen Befehl im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Seit 1940 gab es an verschiedenen Kriegsschauplätzen von deutscher Seite Geiselerschießungen als Repressalien. Im Herbst 1941 wurde die Missachtung des Kriegsrechts vom OKW auf Weisung Hitlers im Sühnebefehl zusammengefasst:[4]
„a) Bei jedem Vorfall der Auflehnung gegen die deutsche Besatzungsmacht, gleichgültig wie die Umstände im einzelnen liegen mögen, muß auf kommunistische Ursprünge geschlossen werden.
b) Um die Umtriebe im Keime zu ersticken, sind beim ersten Anlaß unverzüglich die schärfsten Mittel anzuwenden, um die Autorität der Besatzungsmacht durchzusetzen und einem weiteren Umsichgreifen vorzubeugen. Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern vielfach nichts gilt und eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 50-100 Kommunisten als angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muß die abschreckende Wirkung noch erhöhen.“[5]
Am 1. Oktober befahl Keitel den militärischen Kommandeuren, stets Geiseln in Bereitschaft zu halten, damit sie bei Überfällen auf Soldaten hingerichtet werden könnten.[6]
Auf dem zerklüfteten Gebiet des Balkan standen wegen des Überfall auf die Sowjetunion in der 2. Jahreshälfte 1941 nur relativ kampfschwache Verbände der Achsenmächte und gleichzeitig verstärkte sich die Partisanentätigkeit, weil die Stillhaltestrategie des kommunistischen Untergrunds entfiel. Dass sich einzelne Juden an den von der Kommunistischen Partei Jugoslawiens geführten Widerstandsaktionen beteiligten, lieferte dabei einen willkommenen Vorwand, unter kollektiver Gleichsetzung von Juden mit Kommunisten und Partisanen, gerade die jüdische Bevölkerung zu ermorden. Die Wehrmacht reagierte wie in Russland mit der Erschießung meist jüdischer Geiseln. Vor diesem Hintergrund forderte Hitler mit der Führerweisung Nr. 31a vom 16. September 1941 den Wehrmachtsbefehlshaber Südost Feldmarschall Wilhelm List auf, die Aufstandsbewegung im Südostraum mit schärfsten Mitteln niederzuschlagen.[1][7]
Der Militärbefehlshaber für Belgien und Nordfrankreich Alexander von Falkenhausen autorisierte in Übereinstimmung mit dem Sühnebefehl am 19. September 1941 die Tötung von mindestens fünf Geiseln je getötetem Soldaten, wenn der Täter nicht ermittelt werden könne. Am 16. September 1942 beschwerte sich Falkenhausen bei Keitel, dass die Maßnahme statt einer abschreckenden Wirkung eher das Vertrauen der Bevölkerung für Recht und Sicherheit beschädige und den Hass auf die Besatzungsmacht schüre. Das Geiselsystem wurde aber nicht beendet.[8]
Der Militärbefehlshaber Frankreich Otto von Stülpnagel stellte sich zunächst gegen Massenexekutionen in Frankreich, musste aber Ende 1941 nach mehreren Aktionen des französischen Untergrunds einlenken und ließ 95 Geiseln hinrichten. Am 5. Februar 1942 meldete er sich krank und ließ sich von seinem Posten ablösen.[9] Beim Nürnberger Prozess wurden für Frankreich 29.660 erschossene Geiseln angeführt.[10]
Als am 2. Oktober 1941 ein Hinterhalt in der Stadt Topola 22 Wehrmachtsangehörige das Leben kostete, entschied der deutsche Befehlshaber für Serbien, General Franz Böhme, 2100 meist jüdische Insassen des Konzentrationslagers in Šabac erschießen zu lassen. Anschließend verfolgte Böhme diesen Weg weiter und ließ alle Kommunisten und sämtliche Juden als Geiseln verhaften.[11] Es kam zu einer Verschränkung von verbrecherischer Besatzungspraxis der Geiselerschießung mit der rassistischen Vernichtungslogik, sodass Serbien Ende 1942 als judenfrei gemeldet wurde.[3] Während des Zweiten Weltkriegs wurden schätzungsweise 41.000 bis 45.000 Personen im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen getötet.[12]
In der Militärverwaltung im Osten gab es kaum Bezugnahmen auf den Sühnebefehl. Dort wurde die Truppe in der zunehmenden Partisanenbekämpfung im September und Oktober 1941 durch die Führungsstellen zu immer größerer Brutalität getrieben, das Geschehen wurde aber weiterhin von den einzelnen Befehlshabern und Truppenführern bestimmt, die ihre eigenen Quoten festsetzten.[13]
In der Denkschrift Das Deutsche Heer von 1920–1945 wurde für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von fünf hochrangigen Generalen 1945 eine beschönigende und verharmlosende Darstellung der Wehrmacht erstellt, die dazu beitrug das Bild der sauberen Wehrmacht in der Öffentlichkeit zu prägen.[14][15][16] Darin wurde behauptet, der Geiselbefehl wäre einheitlich abgelehnt worden, das OKW hätte auf Untersuchung jedes einzelnen Partisanenvorwurfs bestanden und die Untersuchungen wären meist im Sande verlaufen. Nur gelegentlich seien Heereseinheiten von SS-Offizieren zum Partisanenkampf eingesetzt worden.[17] Keitel wurde beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher unter anderem wegen des Sühnebefehls als auch seines Befehls vom 1. Oktober 1941, stets Geiseln bereitzuhalten, am 1. Oktober 1946 zum Tode verurteilt.[18]
Im Geisel-Prozess wurde festgestellt, dass der Sühnebefehl von Wilhelm List an seine unterstellten Einheiten weitergegeben wurde und sein Nachfolger Walter Kuntze an der Quote festhielt. Verschiedene angeklagte Offiziere versuchten sich mit dem Hinweis, dass sie auf Befehl handelten, zu verteidigen. Das Gericht stellte klar, dass ein Befehl zu Vergeltungsmaßnahmen mit einer willkürlich festgesetzten Quote unter allen Umständen verbrecherisch ist und dass sie dies wussten oder hätten wissen müssen und somit zur Verantwortung gezogen würden.[19]
Walter Warlimont, der im Wehrmachtführungsstab bei der Formulierung des Befehls beteiligt war, wurde am 27. Oktober 1948 im Prozess Oberkommando der Wehrmacht verurteilt, wobei das Gericht seiner Verteidigungsstrategie, er hätte Schritte gegen die Umsetzung im ganzen Bereich der Wehrmacht unternommen, keinen Glauben schenkte, da er andererseits angegeben hatte, in einer untergeordneten Position gewesen zu sein.[20] Weitere angeklagte Generäle wurden wegen der unverhältnismäßigen Vergeltungsmaßnahmen gegen Zivilisten im gleichen Verfahren verurteilt.[21]
Der Artikel Sühnebefehl (OKW) in der deutschen Wikipedia belegte im lokalen Ranking der Popularität folgende Plätze:
Der präsentierte Inhalt des Wikipedia-Artikels wurde im 2021-09-25 basierend auf extrahiert https://de.wikipedia.org/?curid=8857504